21. April 2012

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013) liegt vor - Vorstoß der DPolG wird umgesetzt

Der Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeit- und inhaltsgleich auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen, trägt die Politik Rechnung. Damit kommt für den Vorsitzenden Ernst Walter die Tarifverhandlung zu einem gerechten Abschluss.

Die wichtigsten Inhalte der Gesetzesvorlage sind:

Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2012 und 2013 durch zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 31. März 2012. Die Erhöhungen vermindern sich gesetzlich gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG (Versorgungsrücklage) jeweils um 0,2 Prozentpunkte.
Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
- zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
- zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
- zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.


Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen
- zum 1. März 2012 um 50 Euro und
- zum 1. August 2013 um 40 Euro.

Am 02. Mai 2012 findet die Verbändebeteiligung gem. § 118 BBG statt. Das Kabinett will sich dann am 16. Mai 2012 mit dem Gesetzesentwurf befassen. Danach muss noch der Deutsche Bundestag dem Gesetz zustimmen.

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