14. November 2018

Besser spät als gar nicht!

Zurzeit befinden sich etliche Bundespolizisten in den so genannten Mini-AFZ im verkürzten Aufstiegsverfahren nach § 16 BPolLV. Am Beispiel des zweizügigien Lehrgangs in St. Augustin haben sich 12 Kollegen aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen zur Teilnahme an diesem Aufgstiegslehrgang mit einstweiligen Verfügungen "hineingeklagt".

Hintergrund war z.B. die durch mehrere Nordrhein-Westfäliche Verwaltungsgerichtliche festgestellte rechtwidrige Gewichtung von Beurteilungsnoten und den Ergebnissen der Eignungsauswahlverfahren. So kam es, dass mehrer Kollegen zu den bereits laufenden Lehrgruppen hinzugestoßen sind, um ihren Aufstieg zu absolvieren. Mit der Teilnahme auf dem Lehrgang war für die noch ausstehenden Hauptsacheverfahren das Rechtsschutzinteresse erloschen, da die Kollegen ihr Ziel, nämlich die Teilnahme, bereits erreicht hatten.

Bis zum 24. Oktober 2018 war man im BMI allerdings der Rechtsauffassung, dass die Teilnahme an diesen Fortbildungen so rein gar nichts mit der Ernennung nach erfolgreich abgelegter Prüfung zu tun hat. Mit anderen Worten: Sie durften zwar teilnehmen, aber die laufbahnrechtliche Ernte, also die Ernennung zu Kommissaren und Oberkommissaren, sollte den "klagefreudigen" Kollegen vorenthalten werden. Für die Betroffenen ein sehr frustrierender Zustand, klar erkennbar in den vielen Gesprächen, die Christian Notzon vom DPolG Bezirksverband Nordrhein-Westfalen mit den Betroffenen geführt hat. Besonders betraf es zwei Kollegen aus einem 2017-er Verfahren. Trotzt bestandener Prüfung hat man beide schlicht nicht ernannt.

Ein aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft unmöglicher Zustand.

Nach vielen Interventionen, Vorsprachen und Schriftverkehr lenkte das BMI nun endlich ein. Die beiden oben genannten Kollegen konnten ernannt werden.

Dazu gratuliert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft sehr herzlich.

Für die anderen Kolleginnen und Kollegen, die sich zurzeit auf ihre in der 50. Kalenderwoche stattfindende Prüfung vorbereiten, ist endlich Ruhe eingekehrt, so dass sie sich jetzt auf das Wesentliche, also auf ihr Feststellungsgespräch vorbereiten können. Hierzu wünschen wir viel Erfolg! Auch sollte man sich an dieser Stelle nicht zu Schade sein, dem BMI einmal für die zwar sehr späte, aber letzlich gute Entscheidung im Namen der Kolleginnen und Kollegen Danke zu sagen. Hoffentlich reicht diese Weitsicht irgendwann einmal so weit, diese vereinfachten Aufstiegsverfahren bei enorm knappen personellen Ressourcen zeitlich erheblich zu verkürzen, oder gegen das Verfahren gem. § 27 zu tauschen. Damit werden die Einsatzorganisation tatsächlich entlastet. Auch in dieser Frage bleibt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft am Ball.

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