Beurteilungsrichtlinien - jetzt reicht‘s! Wann endlich wird der RESET - Knopf gedrückt?
Nun hat auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof zu den Beurteilungsrichtlinien für die Bundespolizei Recht (Bay VGH vom 21.03.2019 -Az 6 CE 18.2634) gesprochen. Das Bundespolizeipräsidium hat umgehend auf das Urteil reagiert und die Anwendung der Ziffer 4.1.3 Absatz 4 BeurtRl BPOL ausgesetzt.
Größte Frage derzeit: Wann werden die Verantwortlichen im Bundespolizeipräsidium und im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat endlich wach und drücken den Reset-Knopf?
Gemäß Wikipedia ist ein Reset das Zurücksetzen auf den Anfangszustand. Dies ist immer dann erforderlich, wenn das System die ordnungsgemäße Funktion nicht zulässt.
Die eigentlich gedachte ordentliche Funktion eines Beurteilungssystems für die Bundespolizei wurde mit diesen Beurteilungsrichtlinien nie erreicht. Auf diesen abzusehenden Zustand hatte die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, von Beginn an immer wieder hingewiesen, so u.a. in ihren zahlreichen Gesprächen mit den Verantwortlichen in den Gremien HPR / BPR, BPOLP und BMI.
Wir finden, jetzt reicht‘s endgültig und wir fragen uns „Wie viele Klageverfahren und Urteile braucht die Bundespolizei denn noch um zu erkennen, dass wir zurück zum Anfang müssen?“ Wir sind eine Behörde mit vielen unterschiedlichen Aufgaben im In- und Ausland. Wir haben einen nie da gewesenen Personalaufwuchs. Wir möchten und müssen attraktiv sein.
Wir von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordern daher erneut: Gebt der Bundespolizei endlich ein modernes ganzheitliches Personalentwicklungs-, Beurteilungs- und Beförderungssystem - das haben ALLE verdient, so geht echte Wertschätzung der Mitarbeiter!