Änderung der Bundesbeihilfeverordnung BBhV - BMI beabsichtigt die Streichung der Praxisgebühr
Der dbb hat der DPolG Bundespolizeigewerkschaft den Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der BBhV übersandt.
Die Vierte Änderungsverordnung enthält folgende Regelungen:
Streichung des § 49 Absatz 4 (Wegfall der Minderung der Beihilfe von zehn Euro je Kalendervierteljahr bei Inanspruchnahme ärztlicher, psychotherapeutischer und zahnärztlicher Leistungen sowie Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern – sogenannte Praxisgebühr)
Wirkungsgleiche Übertragung der Veränderungen im Bereich der Pflege aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes in das Beihilferecht des Bundes
Aufnahme der neuropsychologischen Therapie in einen neuen § 30 a
Redaktionelle Klarstellung und Änderung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Die Regelungen hinsichtlich des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes sind schon zum Teil ab 30. Oktober 2012 durch BMI-Rundschreiben anwendbar (dbb Info Nr. 66 / 2012).
Es ist beabsichtigt, die wirkungsgleiche Umsetzung zur Abschaffung der sogenannten Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkungsgleich zum 1. Januar 2013 auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen.