BMI gibt Umsetzungshinweise zur Tarifeinigung 2016 im Rundschreiben vom 11.07.2016 bekannt
- Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten des Bundes ab dem 1. März 2016
- Bekanntgabe der Entgelttabellen sowie Hinweise zur Zahlbarmachung
- Rundschreiben zur Tarifeinigung vom 4. Mai 2016 und 1. Juni 2016 - D 5 - 31002/42#9
Mit dem Rundschreiben gibt das BMI bekannt, dass die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind und die Tariftexte zur Zahlbarmachung der vereinbarten höheren Entgelte und der anderen beschlossenen Maßnahmen vereinbart wurden.
Mit den Rundschreiben vom 4. Mai 2016 hat das BMI den Text der Tarifeinigung vom 29. April 2016 bekannt gegeben.
Vereinbart wurde die Anhebung der Entgelte der Tarifbeschäftigten sowie der Praktikantinnen und Praktikanten nach TVPöD in zwei Schritten. Der erste Erhöhungsschritt um 2,4 % erfolgt dabei rückwirkend ab 1. März 2016. Die weiteren 2,35 % aus dem zweiten Schritt der Entgelterhöhung werden dann ab 1. Februar 2017 gezahlt. Die Ausbildungsentgelte nach TVAöD werden ebenfalls in zwei Schritten um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 65,00 € erhöht. Der Festbetrag im ersten Schritt beträgt 35,00 € und wird ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2016 gezahlt; die Erhöhung aus dem zweiten Schritt um weitere 30,00 € erfolgt dann ab 1. Februar 2017.
Mit Rundschreiben vom 1. Juni 2016 hat das BMI informiert, dass innerhalb der vereinbarten beiderseitigen Erklärungsfrist (31. Mai 2016) keine Einwendungen erhoben hat. Im anschließenden Redaktionsverfahren haben sich die Tarifvertragsparteien auf die im Anhang befindlichen Tarifverträge verständigt.
Unklar ist wann die Entgelterhöhungen tatsächlich ausbezahlt werden. Das Bundesverwaltungsamt -Dienstleistungszentrum- geht in einem Schreiben vom 11.07.2016 davon aus, dass die Entgelterhöhungen möglicherweise erst im Zahlmonat September 2016 rückwirkend ausbezahlt werden. Ich hoffe sie bekommen dies zeitiger umgesetzt."
Mit kollegialen Grüßen
Peter Poysel
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Bundestarifbeauftragter
Quelle: BMI, Rundschreiben vom 11.07.2016, Aktenzeichen: D5-31002/42#9