06. Dezember 2019

BMI greift DPolG Initiative zur Gesetzesänderung auf! Großer Erfolg zum Thema Strafbarkeit beim Einschleusen Minderjähriger

 


Wie bereits am 9. November 2019 berichtet hat sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft für die Schließung bzw. Beseitigung der Rechtslücke im § 96 AufenthG eingesetzt.

dpolg-bpolg.de/wp/



Wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen sind folgende Aussagen:
„Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nimmt die wirksame Durchsetzung der Strafvorschriften sehr ernst!“

„Der Unrechtsgehalt der Schleusung von Minderjährigen bleibt jedoch nicht hinter dem Unrechtsgehalt der Schleusung von Erwachsenen zurück, sondern geht eher noch darüber hinaus.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird daher bei nächster Gelegenheit eine Gesetzesänderung einbringen, nach der auch das Einschleusen von Minderjährigen, unabhängig vom Vorsatz der geschleusten Minderjährigen, strafbar sein wird.“

„Wir freuen uns sehr über die tolle Zusammenarbeit und die schnelle Reaktion des BMI“, betont Anja Ducklauß-Nitschke. „Hier zeigt sich deutlich das Interesse des BMI an unserer Arbeit als Bundespolizei!“, so die Gewerkschaftsvize weiter.

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