29. Januar 2019

BMI legt Referentenentwurf zur Neuregelung des Zulagenwesens vor

Der vom BMI am 11. Januar 2019 vorgelegte Referentenentwurf zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) umfasst u. a. Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz (allgemeine Stellenzulagen) und in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

In einer ersten Mitteilung möchten wir euch kurz über beabsichtigte Änderungen zu den allgemeinen Stellenzulagen, die sich aus dem vorgelegten Entwurf ergeben, informieren:

  1. Erhöhung der Polizeizulage in folgender Staffel
  • Im ersten Dienstjahr von bisher 66,87 auf 95,00 Euro mtl.
  • Nach dem ersten Dienstjahr von bisher 133,75 auf 190,00 Euro mtl.
  1. Einführung einer Zulage für Verwaltungsbeamte in der Bundespolizei
  • In den Besoldungsgruppen A6-A9 in Höhe von 90,00 Euro mtl.
  • In den Besoldungsgruppen A10-A13 in Höhe von 110,00 Euro mtl.
  • In den Besoldungsgruppen A14 und höher in Höhe von 140,00 Euro mtl.
  1. Erhöhung der Bordzulage / Taucherzulage
  • Bordzulage von bisher 42,94 auf 60,00 Euro mtl.
  • Taucherzulage von bisher 53,69 auf 75,00 Euro mtl.
  1. Erhöhung der Zulage für flugtechnisches Personal
  • mittlerer Dienst von bisher 53,69 auf 75,00 Euro mtl.
  • gehobener und höherer Dienst von bisher 80,53 auf 113,00 Euro mtl.
  1. Erhöhung der Zulage für luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal
  • Erhöhung von bisher 107,38 auf 150,00 Euro mtl.
  1. Erhöhung der Zulage für Flugtechniker
  • Erhöhung von bisher 309,23 auf 435,00 Euro mtl.
  1. Erhöhung der Zulage für Beamte in fliegerischer Verwendung
  • Erhöhung von bisher 386,54 auf 540,00 Euro mtl.


Zu den beabsichtigten Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung und den Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft im Allgemeinen werden wir in einer ausführlichen Stellungnahme informieren.

 
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