04. November 2020

BMI plant Spezialisierung in den Laufbahnen – DPolG fordert Kriminallaufbahn

Mit einem Gesetzentwurf von Anfang Oktober, der mit dem etwas sperrigen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ daherkam, verließ das BMI einen bisher eher generalistisch ausgerichteten Weg: es ging gar nicht nur darum, die mit Tattoos oder Piercings wohl hier und da etwas zu heftig zur Schau getragene Individualität wieder „einzufangen“. Es ging außerdem – und darauf muss man bei der Überschrift erst einmal kommen – um die Einführung spezialisierter Laufbahnen für den polizeiärztlichen, technischen und nautischen Dienst in der Bundespolizei!
Ein sehr großer Schritt – mit einer sehr kleinen Begründung: Mit dem schlanken Satz „Die Aufgabenstruktur und die zielgerichtete Personalgewinnung erfordern diese neuen Laufbahnen …“ war die Erläuterung bereits abgeschlossen.
Es ist schon eine ganze Zeit lang deutlich, dass die althergebrachte Idee vom Polizisten als „querschnittsgrundbefähigte, eierlegende Wollmilchsau“ nicht mehr funktioniert. Natürlich bringt eine generalistische Betrachtung grundsätzlich auch ein hohes Maß an Flexibilität im Einsatz. Tatsache ist aber, dass sich die Bundespolizei seit der Neuorganisation 1998 und der damit einhergehenden Schwerpunktsetzung auf den einzeldienstlichen Aufgabenbereich in all ihren Aufgabenfeldern immer weiter spezialisiert hat. Es kann heutzutage niemand mehr sowohl Kontroll- und Streifenbeamter als auch Programmierer sein. Und Ärzte sind eben auch keine Polizisten. Daher ist die Schaffung spezieller Laufbahnen auch absolut folgerichtig und begrüßenswert – aber noch nicht konsequent zu Ende gedacht.
Es ist nach über 20jähriger Entwicklungsphase an der Zeit, auch für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Kriminalitätsbekämpfung die Spezialisierung in der Laufbahnbezeichnung zu vollziehen, die sie in ihrem Beruf schon lange vollzogen haben. Die Deliktsermittler, Jugendsachbearbeiter, Finanzermittler, Kriminaltechniker, Urkundenprüfer, Observanten, die digitalen Forensiker und all die anderen Funktionen in den Flächeninspektionen, Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung und weiteren operativen Bereichen sind ihren Kinderschuhen längst entwachsen. Ermittler zu sein ist schon lange nicht mehr „KSB mit Zusatzqualifikation“, sondern genauso wie bei den Landespolizeien ein eigenständiger Aufgabenbereich mit ganz eigenen fachlichen und technischen Herausforderungen.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf entsprechend positioniert, der dbb trägt es uneingeschränkt mit: Wir fordern die Aufhebung der Behördentrennung im §3 BPolBG (BPOL, BKA, Polizei Deutscher Bundestag) und damit den Zugang der Bundespolizei zu den Laufbahnen für den Kriminaldienst.
Das eröffnet die Möglichkeit, auch in der Bundespolizei eine entsprechende Fachkarriere zu durchlaufen. Außerdem – und damit unserer langjährigen Forderung entsprechend – kann auf diesem Weg auch endlich die Diskussion um die faktische Schlechterstellung des Ermittlungsbereiches im PEK (Personalentwicklungskonzept) beendet werden. Niemand müsste mehr „nur“ für eine Beförderung den Aufgabenbereich verlassen, für den sie oder er sich in jahrelanger Arbeit mit etlichen Lehrgängen qualifiziert hat.

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