BMI Rundschreiben: Neufassung der Durchführungshinweise zur Jahressonderzahlung
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit BMI Rundschreiben, Aktenzeichen: D 5 - 31002/1#6 vom 22. Dezember 2017 hat das BMI die Durchführungshinweise zur Umsetzung der Jahressonderzahlung komplett geändert bzw. an die neuen Regelungen seit dem 29. April 2016 angepasst. Die Änderungen betreffen die Regelungen zu den Jahressonderzahlungen ab 2016 nach § 20 (Bund) TVöD, § 14 TVAöD - Besonderer Teil BBiG -, § 14 TVAöD - Besonderer Teil Pflege - und § 14 TVPöD.
"Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 29. April 2016 wurden die für Tarifbeschäftigte des Bundes geltenden tariflichen Regelungen zur Jahressonderzahlung geändert. Entsprechende Neuerungen wurden in den einschlägigen Änderungstarifverträgen für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes vereinbart. Die betreffenden Änderungstarifverträge wurden mit den Hinweisen zur Neuregelung der Entgelte ab dem 1. März 2016
bekannt gegeben (siehe Rundschreiben vom 11. Juli 2016 - D 5 - 31002/42#9).
Diese zahlreichen Änderungen sowie die zwischenzeitlich seit der Bekanntgabe des Bezugsrundschreibens vom 11. April 2007 ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts machen eine Neufassung der Durchführungshinweise zur Jahressonderzahlung erforderlich." Quelle: BMI Rundschreiben vom 22.12.2017
Mit kollegialen Grüßen
Peter PoyselDPolG BundespolizeigewerkschaftBundestarifbeauftragter"