BMI Rundschreiben: Neuregelung der Entgeltgelte für die Tarifbeschäftigten
Mit Rundschreiben vom 19.07.2018, Az.: D5-31002/51#9 veröffentlicht das BMI die Neuregelungen der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab 01. März 2018.
Damit werden die Änderungsverträge bekanntgegeben.
Im gleichen Rundschreiben gibt das BMI Hinweise zur Zahlbarmachung der Entgelterhöhungen bekannt. Diese sind allgemein gefasst.
Es bleibt also abzuwarten was das Bundesverwaltungsamt zur Umsetzung und Zahlbarmachung der Entgelterhöhungen bekannt gibt.
Quelle: BMI Rundschreiben vom 19.07.2018
Peter Poysel
Bundestarifbeauftragter