Bund gewährt Vorschüsse für Hochwasseropfer
Die Folgen des verheerenden Hochwassers 2013 belasten viele unserer Kolleginnen und Kollegen schwer. Das Bundesinnenministerium (BMI) und die Bundespolizei (BPOL) haben schnell und fürsorglich gehandelt. Mit Erlass vom 21.06.2013 wird eine großzügige Vorschussregelung für betroffene Beschäftigte der Bundespolizei in Kraft gesetzt. Die Vorschussgewährung soll unbürokratisch für den Verlust von Hausrat und anderer vom Hochwasser verursachter Schäden erteilt werden. Damit kann finanziell wenigstens zum Teil die Zeit bis zum Ausgleich der entstandenen Schäden durch die Versicherungen überbrückt und somit eine Festigung der persönlichen Existenz erreicht werden. Das BMI hat hierfür extra eine Abweichung von Nummer 3 Absatz 2 (siehe Info unten) der Richtlinie für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VR) zugelassen.
Bis zu 10.000,- Euro Vorschuss
Zu dieser Ausnahmeregelung gehört auch, dass die Höhe des Vorschusses bis zu 10.000,-- Euro angehoben wurde. Normalerweise sind nur Vorschüsse bis 2.600,-- Euro zu bewilligen.
Auch bei der Höhe der Tilgungsraten weicht das BMI zu Gunsten der Betroffenen von den sonst festgesetzten Tilgungsraten ab. Diese können nun in eigener Zuständigkeit der BPOL festgesetzt werden. Einzige Bindung: Die Tilgung soll so bemessen sein, dass der Vorschuss spätestens nach fünf Jahren getilgt ist.
Noch in der Juni-Ausgabe von „Potsdam Aktuell“ hatte die Fraktion der DPolG Bundespolizeigewerkschaft eine unkomplizierte Gewährung von Gehaltsvorschüssen eingefordert. „Wir freuen uns über die schnelle Reaktion. Das Handeln beweist eine praktische und gelebte Fürsorge gegenüber vieler Beschäftigter in ihrer Not“, so der Listenführer der DPolG im Bezirkspersonalrat Heiko Teggatz.
DPolG fordert zinslose Kredite
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft schlug ebenfalls die Gewährung von zinslosen Krediten für durch das Hochwasser besonders in Not geratener Bundespolizisten vor, dazu wurde jedoch vom BMI oder der BPOL noch keine Entscheidung getroffen.