Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassung 2012/2013
Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassung 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)
vgl. dbb Infos Nrn.: 25 und 30/2012
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Bundestag hat am 28.06.2012 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013) einstimmig angenommen.
Mit dem Gesetzentwurf wird zeit- und inhaltsgleich das Tarifergebniss für den öffentlichen Dienst im Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf den Bereich der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Er beinhaltet eine lineare Anhebung der Bezüge zum 1. März 2012 um 3,3 %, zum 1. Januar 2013 um 1,2 % sowie zum 1. August 2013 um weitere 1,2 %. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2012 um 50 € und zum 1. August 2013 um 40 €.
Der dbb hat die schnelle Vorlage des Gesetzentwurfes außerordentlich begrüßt und den Entwurf positiv bewertet. Begrüßt wurde insbesondere, dass durch die Linearanpassungen alle Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse beteiligt werden. Zudem wird durch die Anhebung im Bereich der Anwärterbezüge der Bedeutung der Nachwuchsgewinnung Rechnung getragen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Demographie gestärkt.
Aufgrund der seitens der Bundesregierung erlassenen Abschlagsauszahlungsverfügung werden voraussichtlich im Monat August 2012 erstmalig die erhöhten Bezüge zur Auszahlung kommen, auch wenn das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet und im Gesetzblatt verkündet ist.
Der dbb hat für seine Mitglieder entsprechende Besoldungstabellen gefertigt und stellt diese zeitnah seinen Mitgliedsgewerkschaften in der bekannten und bewährten Form zur Verfügung.
Mit kollegialen Grüßen
Frank S t ö h r
Zweiter Vorsitzender
dbb beamtenbund und tarifunion