08. Juli 2026

Bundespolizeigesetz geht ins Gesetzgebungsverfahren – Modernisierung nach über 20 Jahren

Nach mehr als 20 Jahren steht die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes endlich bevor. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Damit beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Bereits in den kommenden Tagen wird sich der Deutsche Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Für die Bundespolizei ist dies ein bedeutender Schritt, denn das geltende Bundespolizeigesetz stammt in wesentlichen Teilen aus einer Zeit, in der sich Sicherheitslage, Kriminalitätsformen und technische Möglichkeiten deutlich von den heutigen Anforderungen unterschieden.

Nach den bislang bekannt gewordenen Inhalten enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Neuerungen. Hierzu gehört unter anderem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Ziel ist es, die Bundespolizei bei der Abwehr schwerer Gefahren sowie bei der Verfolgung schwerer Straftaten mit zeitgemäßen Instrumenten auszustatten.

Aus Sicht der DPolG Bundespolizei ist die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Gesetzentwurf Licht und Schatten enthält. Neben wichtigen und längst überfälligen Anpassungen werden wir auch diejenigen Regelungen kritisch prüfen, die aus unserer Sicht nachgebessert werden müssen.

Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Sobald uns der vollständige Gesetzentwurf vorliegt, werden wir die einzelnen Regelungen detailliert analysieren und unsere Mitglieder umfassend über die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Bundespolizei informieren.

Mit der Novellierung des Bundespolizeigesetzes endet eine mehr als zwanzigjährige Phase ohne grundlegende gesetzliche Modernisierung. Angesichts neuer Bedrohungslagen, technischer Entwicklungen und wachsender Anforderungen an die Bundespolizei ist dieser Schritt längst überfällig.

Gleichzeitig besteht weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Insbesondere erwarten wir zeitnah die angekündigten Änderungen des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) sowie des Aufenthaltsgesetzes. Auch hier sind praxisgerechte und rechtssichere Lösungen erforderlich.

Die DPolG Bundespolizei wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten und sich mit ihrer fachlichen Expertise in die politische Diskussion einbringen. Über alle wesentlichen Entwicklungen werden wir fortlaufend berichten.

Unsere Partner