18. März 2020

Corona-Krise aktuell, Kinderbetreuung!

"Das Bundesministerium (BMI) hat die Regelung für die Gewährung von Sonderurlaub sowie Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung festgelegt und ist einer Forderung der DPOLG Bundespolizeigewerkschaft nachgekommen!
Die Umsetzung erfolgte heute in den Dienststellen!

Demnach können Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes unter folgenden Voraussetzungen für die Kinderbetreuung zeitlich befristet (bis einschließlich 9. April 2020) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge bzw. Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von insgesamt bis zu 10 Arbeitstagen gewährt werden:
Die jeweiligen Dienststellen hätten innerhalb dieses Rahmens über den notwendigen Umfang nach Maßgabe aller bekannten Tatsachen eigenverantwortlich zu entscheiden, heißt es dazu vom BMI.

Grundlage der Regelungen sind § 22 Absatz 2 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) beziehungsweise bei Tarifbeschäftigten § 21 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das BMI weist zudem darauf hin, dass in besonderen Härtefällen auch mehr als zehn Arbeitstage unter Fortzahlung der Bezüge / des Entgelts gewährt werden könnten. Die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens seien jedoch grundsätzlich vorrangig zu nutzen. (Quelle DBB Beamtenbund).

Gabriele Gärthöffner: Ich begrüße diese Maßnahme des BMI ausdrücklich, obwohl ich weiß dass die Situation für alle Beschäftigten im Moment nicht einfach ist. Die Gesunderhaltung unserer Kolleginnen und Kollegen muss höchste Priorität haben ! Wir müssen arbeitsfähig bleiben! Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird weiterhin ihren Teil dazu beitragen.

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