Das kann teuer werden!
Überfällig und genau richtig nennt Heiko Teggatz, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender, den Gesetzentwurf des BMI zur Besonderen Gebührenverordnung (BMI-BGebV). Darin erhält die Bundespolizei erstmalig umfassende Möglichkeiten, Gebühren für individuell zurechenbare Sicherheitsleistungen in allen Bereichen ihrer präventiven polizeilichen Tätigkeit zu erheben.
„Endlich werden damit zukünftig zum Beispiel polizeiliche Maßnahmen gegen Verhaltens- oder Zustandsverantwortliche gebührenpflichtig. Aber auch andere Personen, wie beispielsweise Aufsichtspflichtige oder Betreuer werden von der BMI-GebV umfasst“, so der Gewerkschafter.
Im Gebührenverzeichnis werden künftig Gebühren und Auslagen erhoben. „Das wird sich auf alle Aufgaben der Bundespolizei auswirken. Ich denke aber gerade an die in Zügen randalierenden Fußballfans, denen wir künftig Gebühren für den Einsatz der Polizeikräfte und unsere Auslagen zum Beispiel für das Ablöschen bengalischer Feuer usw. in Rechnung stellen können!“, sagt Teggatz. Die zumeist umfassenden Polizeimaßnahmen bei unbeaufsichtigten Gepäckstücken in Bahnhöfen und Flughafen-Terminals können künftig ebenso in Rechnung gestellt werden, wie das Hinzuziehen eines Dolmetschers, der Einsatz von Hubschraubern, Booten, Wasserwerfern, die Kosten für die Reinigung von Diensträumen, Dienstfahrzeugen, Uniformen, die Ersatzvornahme bis hin zu Maßnahmen der Identitätsfeststellung und der Anwendung unmittelbaren Zwangs werden künftig von Gebühren und Auslagen begleitet werden.
Damit kommen künftig umfassende zusätzliche Aufgaben auf die Bundespolizistinnen und -polizisten zu, die mit jedem Einschreiten dann auch die „Polizeikosten“ abrechnen müssen.
Die Gebührensätze sollen nach dem Willen des BMI noch im Spätsommer 2019 in Kraft treten.
Unzulänglich ist der Gesetzentwurf für Heiko Teggatz noch hinsichtlich der Gebühren für Polizeieinsätze und -begleitungen bei Fußballspielen. „Es leuchtet mir nicht ein, dass zu jedem Spieltag tausende Bundespolizistinnen und -polizisten Fußballfans durch ganz Deutschland begleiten müssen und der Steuerzahler hierfür aufkommen muss!“, so Teggatz. Er fordert daher, die Gebührenverordnung des BMI um diesen Tatbestand zu ergänzen, wie es das Land Bremen bereits umgesetzt hat. „Wenn die DFL und Vereine für die Kosten der Polizeieinsätze aufkommen müssen, werden sie sich hoffentlich und endlich auch mit den Gewaltanwendungen bei den An- und Abreisen ihrer Fans befassen und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung einleiten“, hofft Teggatz. Er werde sich weiterhin für die Einführung einer solchen Gebühr einsetzen.