23. August 2020

Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) genannt "Taser" gehen in die Erprobungsphase bei der Bundespolizei

Bereits seit Jahren tritt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft für die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), kurz „TASER“, bei der Bundespolizei ein. Der Taser lähmt beim Einsatz die Muskulatur des Angreifers für ca. 5 Sekunden und setzt diesen damit kurzfristig außer Gefecht.

Nun erfolgt bei der Bundespolizei der nächste wichtige Schritt. Die Erprobung beginnt im September in drei ausgewählten Dienststellen. Zwischen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und der Behördenleitung der BPOLD Koblenz wurde bereits im Herbst 2019 vereinbart, dass eine Erprobung im BPOLR Mainz und der BPOLI Hauptbahnhof Frankfurt am Main erfolgen soll. Dies wurde nun durch das BMI bestätigt mit der Erweiterung um die BPOLI Berlin Ostbahnhof.
Es sei nun auch erwähnt, dass wir weiterhin an unserer Forderung festhalten, dass die Einordnung nicht als Schusswaffe, sondern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt dringend geboten ist. Diese Einschätzung teilt auch das BMI. Wir werden weiterhin für diese notwendige Änderung des UZwG und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften Gespräche führen.
In vielen Gesprächen mit der Politik und der Behördenleitung wurde bereits für die Einführung des Tasers und der Änderung der Vorschriften geworben:

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Die Angriffe auf Kolleginnen und Kollegen häufen sich, insbesondere wenn in Fällen von Alkohol und Drogen hervorgerufene Schmerzunempfindlichkeit vorliegt. Gewalttätige Angreifer lassen sich oft nicht mehr durch den Einsatz von Pfefferspray oder Schlagstock stoppen.
Bei den DEIG, im allgemeinen Sprachgebrauch als „Taser“ bezeichnet, handelt es sich nach unserer Überzeugung um ein geeignetes Mittel der körperlichen Gewalt, welches die bestehende Lücke zwischen Schlagstock/Pfefferspray und der Schusswaffe schließt. Distanz-Elektroimpulsgeräte erzielen eine sofortige Handlungsunfähigkeit beim Angreifer, ohne diesen dabei ernsthaft zu verletzen. Neben dem Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen würde der Einsatz solcher Geräte daher auch die latente Lebensgefahr für polizeipflichtige Personen minimieren, bei denen in entsprechenden gefährlichen Situationen aktuell nur der Einsatz der Schusswaffe in Frage kommt, um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

Der Taser besitz durch seinen lauten Warnlichtbogen ein hohes Deeskaltionspotenzial, mit einer zweiten Schussoption. Dieser Warnlichtbogen und das dazugehörige unangenehme Geräusch erzielt eine präventive Wirkung. Diese präventive Wirkung durch Androhung des Einsatzes des Tasers wird laut einer Studie der Uni Trier in über 70% der Fälle erreicht. Weiter heißt es dort, dass die Wirksamkeit, Einsatzeffizienz, Handhabungssicherheit und taktische Einsatzvielfalt des Tasers durgehend hoch bewertet wird.
Die Zahlen dieser Studie sprechen eine deutliche Sprache. 30 Einsatzlagen wurden erfasst davon wurde der Einsatz 21x angedroht und damit die Lage bereinigt. Es gab 6 Schussabgaben und 4x wurde der Taser im Kontaktmodus angewendet (Zahlen stammen aus der Studie). Die Uni hat im Rahmen der Erprobung bei der Polizeiinspektion Trier, die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen sowie 2500 Trierer Bürger zum Thema befragt.
Die erfassten Einsatzlagen zeigten, dass der Taser gegenüber bereits agierenden Gewalttätern oder aggressiven und gewaltbereiten Personen zum Einsatz kam. Sieben Einsatzlagen entstanden im Kontext des Mitführens gefährlicher Gegenstände, Messer oder Waffen. Der Großteil der Adressaten stand unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss und war psychisch instabil.

Sehr interessant ist auch, dass die Entwicklung der Gewalt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den folgenden Deliktfelder während der Erprobung des Tasers zurückgegangen ist.

- Widerstand -28%
- Körperverletzung/gefährliche Körperverletzung -43%
- Beleidigung -6%
Der Zusammenhang des Rückgangs mit dem Einsatz des Tasers erscheint dabei wahrscheinlich.

Die Daten der Studie belegen die Einschätzung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft über den Einsatz des DEIG. Es ist ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel zur Einsatzbewältigung, dass ein deutlich geringeres Verletzungsrisiko für den Adressaten als die Einsatzmittel Pfefferspray, Schlagstock, körperliche Gewalt oder Schusswaffen darstellt. Nach dem Einsatz des DEIG traten laut Studie außer leichten Rötungen an den Eintrittsstellen der Spiralpfeile keine medizinischen Auffälligkeiten auf.

Ein paar technische Dinge zum Taser:
Mittels eines Abzuges werden zwei Pfeile über Gasdruck abgeschossen. Die Pfeile sind ca. 2,5 cm lang und leiten nach Auftreffen auf das Ziel mittels dünner Drähte Strom durch den Körper. Dies führt zur Verkrampfung der Muskulatur, der Strom wird nach ca. 5 Sekunden automatisch unterbrochen, danach ist die getroffene Person wieder ansprechbar, evtl. jedoch nicht sofort wieder vollständig handlungsfähig. Bei Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen hat der Taser, trotz herabgesetztem Schmerzempfinden, die gleiche Wirkung.

Der Verfasser des Textes konnte sich bereits durch einen Selbstversuch von der Wirksamkeit des Tasers überzeugen und ist von diesem Einsatzmittel überzeugt.
Der Taser ist im Saarland, Rheinland-Pfalz, Bremerhaven, Hessen und in Hamburg (nur SEK) eingeführt. Tests laufen in Berlin, Bayern, Schleswig-Holstein und ab Januar 2021 in Nordrhein-Westfalen.

 

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