07. Juni 2019

DPolG Bundespolizeigewerkschaft im Gespräch mit der Vorsitzenden des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, MdB Andrea Lindholz (CSU)

  • Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
  • Objekfunkunterversorgung im Digitalfunk
  • Erhebliche Defizite im Liegenschaftsmanagement
  • Einführung eines Elektroimpulsgerät für die Bundespolizei


In einem eineinhalb stündigen Gespräch hatten Klaus Spiekermann und Heiko Teggatz Gelegenheit die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft direkt mit der Vorsitzenden des Innenausschusses zu erörtern.
Thema Polizeizulage
Es bestand Einvernehmen unter den Gesprächspartnern, dass die Spezifika des Berufes eines Vollzugsbeamten nur schwer in der allgemeinen Besoldungsstruktur abzubilden sind. Aus diesem Grund erhalten Vollzugsbeamte im Bund eine Stellenzulage (Polizeizulage), welche nach Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) auf 190,- Euro mtl. angehoben wird. „Die Belastungen aus dem Vollzugsdienst wirken deutlich über das Pensionseintrittsalter hinaus!“, betont Heiko Teggatz. Aus diesem Grund hat der Freistaat Bayern die Polizeizulage in Form einer Amtszulage dynamisiert und als ruhegehaltsfähigen Gehaltsbestandteil im bayerischen Beamtenbesoldungsgesetz festgeschrieben. „Im Wettbewerb um die Nachwuchsgewinnung für den Polizeivollzugsdienst darf die Bundespolizei nicht zweiter Sieger sein.“ mahnt der Gewerkschaftsvize. Die Vorsitzende des Innenausschusses sagte zu, sich der Thematik losgelöst vom BesStMG noch einmal gesondert anzunehmen.
Objektunterversorgung im Digitalfunk
Als „ein Spiel mit dem Feuer“ beschrieb Klaus Spiekermann den Zustand der Versorgung im Digitalfunk in einigen Bahnhöfen. „Eine lückenlose Funkverbindung kann überlebenswichtig sein“, mahnt Klaus Spiekermann. In der Vergangenheit ist es bereits in einigen Fällen zu lebensbedrohlichen Situationen von Einsatzkräften gekommen, weil beispielsweise in Unterführungen auf Schwerpunktbahnhöfen keine Funkverbindung vorhanden war. Frau Lindholz sagte zu, sich für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, die ähnlich wie bei Feuerwehr und Rettungskräften, den Objektbetreiber gesetzlich verpflichtet, eine lückenlose Digitalfunkversorgung bereit zu stellen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich!
Liegenschaftsmanagement in der Bundespolizei
Nach Auskunft der Bundespolizei ist die Situation im Liegenschaftsmanagement mehr als desolat. Ob Anmietung, Umbau oder Neubau von Dienststellen - die Zeitspanne von der Beantragung bis zur Realisierung ist absolut inakzeptabel! Wirtschaftliche Interessen der Flughafenbetreiber und der DB-AG oder das Bürokratiemonster BIMA stehen dringender polizeilichen Interessen entgegen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat einmal mehr an ihre Forderung nach einer ausreichenden Budgetierung im Sachhaushalt der Bundespolizeibehörden erinnert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Organisation muss es den Bundespolizeibehörden möglich gemacht werden, Anmietungen von Diensträumen auch ohne langjährige Genehmigungsverfahren tätigen zu dürfen. Frau Lindholz bedankte sich ausdrücklich für den Sachvortrag und sagte zu, sich diesem Thema anzunehmen.
Einführung eines Distanz - Elektroimpulsgerätes für die Bundespolizei
„Das Distanz - Elektroimpulsgerät, im Volksmund auch Taser genannt, ist eines der effektivsten Einsatzmittel, die es je gab!“, betont Heiko Teggatz. „In zahlreichen polizeilichen Situationen hätte ein Distanz - Elektroimpulsgerät Leben retten können. Wer das Distanz - Elektroimpulsgerät als ein Folterinstrument bezeichnet hat von Polizeiarbeit keine Ahnung!“
Der Vorsitzenden des Innenausschusses wurde die Funktionalität eines solchen Gerätes noch einmal erläutert. Frau Lindholz befürwortet die Einführung eines solchen Gerätes ausdrücklich und bat die Gesprächspartner um detaillierte Zuarbeit - insbesondere um Erfahrungsberichte der Bundesländer in denen das Distanz - Elektroimpulsgerät bereits eingeführt wurde. Wie uns aus Fachkreisen bekannt ist, plant die Bundespolizei einen flächendeckenden Piloten zur Erprobung eines Distanz - Elektroimpulsgerätes. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich, hält an ihrer Auffassung ein Distanz – Elektroimpulsgerät als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einzustufen fest und ist gerne bereit dieses Verfahren positiv zu begleiten!

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