DPolG: Dienstlicher Wohnsitz bleibt im Revier
Der dienstliche Wohnsitz der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei bleibt im Revier. Die Sorgen einiger Beschäftigten, die dienstlichen Wohnsitze an dien Sitz der Inspektionen zu verlegen seien unbegründet. Dieses teilte der Präsident der Bundespolizei, Dr. Dieter Romann in einem Mitarbeiterbrief am 07. August 2013 verbindlich mit.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt diese klare und verbindliche Aussage des Präsidenten ausdrücklich.
Die Unruhe unter den Beschäftigten entbrannte anlässlich einer Handlungsempfehlung im Evaluationsbericht zur Neuorganisation der Bundespolizei, wonach mit der Verlagerung der dienstlichen Wohnsitze der Beschäftigten an den Inspektionssitz mehr Flexibilität geschaffen werden sollte. Weiteren Anlass zur Sorge bereitete eine Stellenausschreibung von Dienstposten im Revier Kehl. Hier wurde bereits in der Ausschreibung der dienstliche Wohnsitz auf den Sitz der Inspektion in Offenburg festgelegt. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung aktiv geworden und konnte erreichen, dass auch für diese Dienstposten der dienstliche Wohnsitz im Revier Kehl verbleibt.
„Wir werden es nicht zulassen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen zum Spielball konzeptloser Personalplanungen werden.“ so Heiko Teggatz von der DPolG „Unsere Beschäftigten haben ein Recht darauf ihren Dienst in ihrem Heimatrevier zu beginnen und zu beenden.“
Bundespolizeireviere sind Außenstellen der Bundespolizeiinspektion und demnach gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 BBesG dienstlicher Wohnsitz. Der Kernforderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nach Dienstbeginn und Dienstende am dienstlichen Wohnsitz, wurde durch den Mitarbeiterbrief des Präsidenten der Bundespolizei noch einmal der nötige Nachdruck verliehen.