04. September 2013

DPolG Fachkommission Behindertenangelegenheiten tagte am 03. und 04.09.2013 in Hamburg

Zur Weiterführung der Thematik des vielbeachteten Artikels im Polizeispiegel 7/8-2013 („Angeschlagen im Abseits?“- „Warum wir jeden in der Polizei brauchen“) waren die Mitglieder der Fachkommission Behindertenangelegenheiten in der DPolG der Einladung des Schwerbehindertenvertreters der Hamburger Polizei und Gesamtvertrauensperson der Freien und Hansestadt Hamburg, Dietrich Magunia gerne gefolgt .

Der Initiator dieser Tagung und Vorsitzende der FK Behindertenangelegenheiten, Frank Richter (DPolG Bundespolizeigewerkschaft) konnte als weiteren Fachleute Nicole Liebig (DPolG LV Berlin), Wolfgang Mallach (DPolG LV Baden-Württemberg) und Wolfgang Ladebeck (DPolG Bundesleitung) mit der stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Beate Petrou, dem stellvertretenden Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Kristian Amtsberg, dem Beauftragten für die Belange schwerbehinderter Menschen in der Polizei Hamburg Andreas Klahn sowie dem Vorstandsmitglied der AGSV HH, Mithat Capar zusammenbringen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Umstrukturierung in der Polizei Hamburg konnten am Beispiel des Projekts LKA -neu- verdeutlicht werden, wie wichtig doch klare Projektvorgaben sowie die Zusammenarbeit der Personalkoordinatoren und der Schwerbehindertenvertretung sind, um sich für die Belange schwerbehinderter Bediensteter bereits im Vorfeld einzusetzen. Das rechtzeitige Einrichten bzw. Erhalten von Arbeitsplätzen behinderter Menschen, das Anbieten von Fortbildungsmaßnahmen und das Führen notwendiger Personalgespräche helfen nachweislich, Demotivation und hohe Krankenstände bei Neuorganisationen zu vermeiden.

Erstaunen verursachte bei den Teilnehmern auch die Erkenntnis, dass gesetzlich vorgegebene Inklusionsmaßnahmen wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei der Polizei bzw. in der FHH nicht ausreichend umgesetzt werden. Dabei würden alternative Maßnahmen wie beispielsweise das Hinzuziehen externer Experten datenschutzrechtliche Bedenken bei den BEM-Teilnehmern ausräumen helfen bzw. die Möglichkeit einer anerkennenden Prämierung solcher präventiven Aktionen nach sich ziehen.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass Stellenstreichungen aus haushaltärischen Gründen nur die allerletzte Möglichkeit sein können, den politischen Vorgaben zu genügen. Neben der Gewährleistung der Inneren Sicherheit dem Bürger gegenüber dürfen die politisch Verantwortlichen und Führungskräfte der Polizei nicht vergessen, dass der Erhalt und der behindertengerechte Ausbau von Beschäftigungsplätzen in einem gesetzlich vorgegebenen Umfang von 5 % festgelegt ist und auch eine Wertschätzung für Polizeibedienstete bedeutet, die sich jahrelang für die Belange der Gesellschaft eingesetzt haben.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung konnte Wolfgang Mallach ergänzend darstellen, wie der mit Umsicht geführte Umstrukturierungsprozess in Baden-Württemberg verlief. So ergab sich den engagiert diskutierenden Sitzungsteilnehmern ein ausgewogenes, länderübergreifendes Bild von der Situation betroffener Mitarbeiter. Die Erkenntnisse daraus möchte die Fachkommission weiter in die gewerkschaftlichen und sozialpolitischen Gremien tragen.

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