DPolG fordert die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten
Die Beantwortung unserer Anfrage beim Bundespolizeipräsidium zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten von August dieses Jahres ließ lange auf sich warten, aber offensichtlich hatte man sich im Bundespolizeipräsidium besonders intensiv und sorgfältig mit der von uns erhobenen Forderung beschäftigt.
Umso erfreulicher, dass die Antwort des BPOLP aus Dezember unsere Forderung zur Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) - besser bekannt unter dem ehemaligen Herstellernamen „Taser“ - nicht nur positiv aufgreift, sondern auch inhaltlich und fachlich unterstützt.
Aus dem Antwortschreiben wird deutlich, dass der Einsatz solcher DEIG auch nach Meinung des Bundespolizeipräsidiums für die Beamtinnen und Beamten sinnvoll sein kann, um polizeiliche Alltagssituationen angemessen und unter Berücksichtigung des Verhältnißmäßigkeitsgrundsatzes zu lösen.
Das BPOLP weist dabei zu Recht darauf hin, dass der Einsatz der DEIG auf jeden Fall unterhalb der rechtlichen Anforderungen des Schusswaffeneinsatzes erfolgen sollte, was die vorgesehenen Änderungen des UZWG (Bund) bzw. der UZwVwV (Bund) laut Aussage des BPOLP jedoch bereits entsprechend berücksichtigen.
Der Bundesvorsitzende der DpolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter hatte gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dr. Dieter Romann in seinem Schreiben Klage darüber geführt, dass im Gegensatz zu den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Berlin, die Distanz-Elektroimpulsgeräte bei ihren Polizeien nach erfolgreicher Erprobung einsetzen, die Bundespolizei bei diesem Thema nahezu sprachlos erscheint. Trotz zurückliegender Erprobung bei der GSG 9 habe das BPOLP bislang nicht offiziell Stellung bezüglich einer möglichen Einführung von DEIG im Kontroll- und Streifendienst der Bundespolizei bezogen.
Walter wurde gegenüber dem Präsidenten deutlich: „Statt eine Vorreiterrolle bei diesem Thema einzunehmen steht Ihre Behörde der Frage einer flächendeckenden Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten bei der Bundespolizei leider sehr zurückhaltend gegenüber. Dies ist auf Grund der aktuellen Lageentwicklungen nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und maßgeblicher Führungskräfte in den Ihnen unterstellten Direktionen aber weder angemessen noch zielführend. Gesprächen mit Vertretern der regionalen Behördenleitungen entnehmen wir vielmehr, dass die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt vor dem Hintergrund permanent steigender Gewalt und Gefahrensituationen mit Angriffen auf Bundespolizisten ein absolut sinnvoller und folgerichtiger Schritt wäre, um die Ausrüstung und damit den Schutz der Kolleginnen und Kollegen an der Basis ganz wesentlich zu verbessern.“
Bei dem Distanz-Elektroimpulsgerät handelt es sich nach unserer festen Überzeugung um ein geeignetes Mittel der körperlichen Gewalt, welches die bestehende Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe schließt. Neben dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen minimiert der Einsatz solcher Geräte die Lebensgefahr für polizeipflichtige Personen, bei denen ansonsten nur der Einsatz der Schusswaffe bleibt. Elektroimpulsgeräte erzielen eine sofortige Handlungsunfähigkeit beim Angreifer, ohne dass von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss.
Jährlich werden bundesweit ca. 60.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Angriffen. Insbesondere in Fällen von durch Alkohol oder Drogen hervorgerufener Schmerzunempfindlichkeit, die besonders häufig auch im bahnpolizeilichen Aufgabengebiet der Bundespolizei in vielen alltäglichen Einsatzsituationen vorkommen, lassen sich gewalttätige Angreifer oft nicht wirksam durch den Einsatz von Pfefferspray oder Schlagstock stoppen.
Ernst Walter verspricht abschließend: „Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird es niemals hinnehmen, dass Kolleginnen und Kollegen im Streifendienst durch nicht ausreichende Einsatzmittel verletzt werden oder dass gewalttätige unter Alkohol oder Drogen stehende Angreifer durch den alternativlosen Einsatz der Schusswaffe getötet werden. Wir werden uns deshalb weiterhin für die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten im bundespolizeilichen Einzeldienst stark machen und dazu beitragen, dass der Einsatz dieses hocheffektiven polizeilichen Einsatzmittels auch baldmöglichst auf eine saubere rechtliche Grundlage gestellt wird.“