20. April 2018

DPolG Forderung umgesetzt !

Die Angehörigen der MKÜ dürfen ihre Dienstpistole ab sofort auch bei Unterstützungseinsätzen in der Oberschenkeladaption mit sich führen
 Bereits einen Tag nach der letzten Mitgliederinformation des BV NRW wurde durch das BPOLP verfügt, dass bis zur breiten Beschaffung der s. g. Beinholster (DPolG-Forderung der Bundesebene) die Angelegenheiten über die Trageweise von Dienstpistolen durch die regionalen Bundespolizeidirektionen geregelt werden sollen. Davon hat die BPOLD St. Augustin nun Gebrauch gemacht und die Forderung des Bezirksverbands NRW voll umfänglich umgesetzt. Ab sofort dürfen Angehörige der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit auch zur Alltagsdienstbekleidung ihre Dienstpistole „lang“ tragen.

Dazu bemerkt der Nordrhein-Westfälische Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Christian Notzon: „Ich bin froh, dass hier eine vernünftige Entscheidung für Leib und Leben meiner Kolleginnen und Kollegen sowie für die Einsatzfähigkeit getroffen wurde und eben nicht die Argumente der Optik überwogen haben. Dafür bedanke ich mich bei den Verantwortlichen in Hangelar ganz ausdrücklich!“
 Der Einsatz für Euch hat sich gelohnt!

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