DPolG lehnt Forderung nach Abschaffung von Lagebildabhängigen Kontrollen ab. Vorwurf des Rassismus ist falsch und bösartig.
Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach Abschaffung der so genannten Lagebildabhängigen Personenkontrollen durch die Bundespolizei auf Flughäfen, Bahnhöfen und in Zügen lehnt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ab.
Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Schon allein die Formulierung des Instituts, das eine Abschaffung der ‚rassistischen Personenkontrollen‘ verlangt, ist ein schwerer Vorwurf. Er stellt die Bundespolizei in eine bösartige und falsche Ecke und trägt dazu bei, die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei zu diskreditieren.
Fakt ist, die Bundespolizei und die Polizeien der Länder legen großen Wert auf die Achtung und uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte. Die Beschäftigten werden im besonderen Maße sensibilisiert, wenn es darum geht, Menschen mit Migrationshintergrund zu schützen. Eine Personenkontrolle, die sich ausschließlich auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie stützt, gibt es nicht. Vielmehr fließen das aktuelle polizeiliche Lagebild sowie polizeiliche Erfahrungswerte ein, die eine Personenkontrolle zur Folge haben. So spielen dabei auch Auffälligkeiten beim Gepäck, beim Verhalten der Person oder auffällige Mitreisende eine Rolle.“
Der Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter ergänzt:
"Die Bundespolizei ist eine ausgesprochen erfolgreiche Polizei, die Jahr für Jahr tausendfach illegale Einreisen verhindert und im Rahmen ihrer Lagebildabhängigen Kontrollen eine Vielzahl von Personen, die sich illegal in unserem Land aufhalten, feststellt. So wurden im Jahr 2011 insgesamt mehr als 4.000 sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen aufgegriffen, die Zahl der unerlaubten Einreisen betrug sogar mehr als 12.000. Das zeigt, dass diese Art der Personenkontrollen notwendig ist, wenn es darum geht, nicht erlaubte Einreisen und Aufenthalte aufzudecken."
Abschließend stellt DPolG-Chef Wendt fest: "Die Vorgaben, wie die Bundespolizei dieses gesetzeswidrige Verhalten feststellen soll, kommen schließlich nicht aus den Reihen der Polizei, sondern aus der Politik. Dort sitzt der Gesetzgeber, nicht bei der Polizei."