DPolG Bundespolizeigewerkschaft setzt sich durch: Piratenangriffe durch private Sicherheitsunternehmen verhindern - Zulassung soll durch Bundespolizei und BAFA erfolgen
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts, zum Schutz vor Piratenangriffen künftig deutsche private Sicherheitsunternehmen nach Zulassung durch die Bundespolizei und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu erlauben, erfüllt das Bundeskabinett die Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, die Bundespolizei nicht auch noch in einen weiteren riskanten Auslandseinsatz zu schicken.
Vehement hatte sich der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter Anfang des Jahres gegen den Vorschlag gewandt, die Schiffe auf hoher See komplett durch Bundespolizisten begleiten zu lassen, da dies einen großen Teil der Bundespolizei im Ausland gebunden und damit die Aufgabenwahrnehmung im Inland beeinträchtigt hätte.
Entgegen dem völlig unrealistischem Petitum anderer, den Schutzbedarf deutscher Schiffe am Horn von Afrika kurzfristig komplett durch Bundespolizisten zu erfüllen, richtete die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereits vor Monaten ihren Blick vorrangig auf den multiplikatorischen Ansatz, indem die Bundespolizei als behördliche und fachlich kompetente Organisation Standards für die private Sicherheitsindustrie setzen, die Qualifikation des Personals fachlich begleiten und schließlich zertifizieren sollte. "Hoheitliche Aufgaben gehören natürlich grundsätzlich in die Hände des Staates. Es gibt aber besondere Fälle, in denen die personellen und materiellen Möglichkeiten der Bundespolizei nicht ausreichen, wie z.B. beim Schutz Deutscher Schiffe am Horn von Afrika. In solchen Fällen müssen intelligente Lösungen her, wie die Festlegung von Standards für private Sicherheitsfirmen, die durch die Bundespolizei überprüft und zugelassen werden."
Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Vorschläge der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zur Bekämpfung der Piraterie 1 : 1 umgesetzt.