DPolG fordert: Sonderurlaub auch bei Niederkunft der Lebensgefährtin
Hans-Joachim Zastrow, zweiter Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, fordert Sonderurlaub gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 SUrlV auch den Beamten zu gewähren, deren nichteheliche Lebenspartnerin ein Kind zur Welt bringt. „Die Norm sowie die bereits etwas verstaubten Rechtsprechungen hierzu aus dem vergangenen Jahrhundert sind nicht mehr zeitgemäß. Die Sonderurlaubsverordnung muss daher dringend an die heutige Zeit angepasst werden!“.
Bislang können Bundesbeamte bei der Niederkunft ihrer Ehefrau und der Lebenspartnerin gem. Lebenspartnerschaftsgesetz einen Tag Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten. Für die Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin gibt es diesen Ermessensspielraum für die Behörde nicht, so dass der Anspruch auf Sonderurlaub gar nicht erst entsteht.
In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Gerichte mit dieser Thematik befasst und den Beamten das Recht auf den Sonderurlaub versagt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (1987), das Bundesverwaltungsgericht (1997) als auch das Bundesverfassungsgericht (1998) vermochten eine Ungleichbehandlung von Ehefrau und Lebensgefährtin und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Artikel 3 Grundgesetz nicht erkennen.
Eine Änderung für die Betroffenen kann aber dennoch erreicht werden, wenn die Sonderurlaubsverordnung in diesem Punkt endlich angepasst wird. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat sich daher auf Initiative des Bezirksverbandes Baden-Württemberg wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit an den Deutschen Beamtenbund (dbb) gewandt. Der dbb unterstützt das Ansinnen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und fordert nun, dass § 12 Abs. 3 Nr. 1 SUrlV dahingehend geändert wird, dass Sonderurlaub auch dann gewährt wird, wenn der Beamte/die Beamtin mit der Mutter in einem Haushalt lebt. In Kürze will der dbb mit dem BMI sprechen.
"Ich freue mich sehr, dass der dbb unsere Forderung unterstützt und bin zuversichtlich, dass eine Annäherung beim BMI gelingen wird" so Zastrow.