Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes bei der Bundespolizei
Am 23. August 2024 haben wir die Bundesinnenministerin angeschrieben und ihr unseren Dank für die beabsichtigte Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG, auch TASER genannt) bei der Bundespolizei ausgedrückt.
Über das Antwortschreiben der Bundesinnenministerin haben wir nun Gewissheit erlangt, die Einführung wird Realität, der Taser wird eingeführt. Das ist längst überfällig und wir begrüßen diese Maßnahme sehr.
Leider mussten wir über das Antwortschreiben auch feststellen, dass das DEIG eingestuft als Waffe im Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG) eingeführt wird.
In zahlreichen Gesprächen und Schreiben haben wir die Politik immer wieder darauf hingewiesen, dass die Einführung des DEIG als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt erfolgen muss. Die Einstufung als Waffe macht die Anwendung sehr viel schwieriger und der mögliche auch abschreckende Effekt dieses Gerätes wird leider dadurch beschnitten.
Selbst Wasserwerfer und Diensthunde sind als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft. Ein Führungs- und Einsatzmittel welches in vielen Fällen bereits durch das einfache „Zeigen“ viele Situationen bereinigt muss dringend ebenfalls als ein solches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft werden.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bleibt am Ball und wird weiterhin dafür werben, dass der Gesetzgeber die beabsichtigte Einführung dieses hoch effektiven Einsatzmittels nicht als Waffe, sondern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt durchführt.