18. Januar 2024

Heilfürsorge, E-Rezept

eRezept – Was nun?

Die Digitalisierung hält nach und nach Einzug in unserem Gesundheitssystem. Seit dem 1. Januar 2024 werden Rezepte Grundsätzlich nur noch elektronisch ausgestellt.

Die Digitalisierung hält nach und nach Einzug auch in unser Gesundheitssystem in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 werden nun auch Rezepte nur noch elektronisch ausgestellt. Grundsätzlich!

Grundsätzlich heißt, es gibt Ausnahmen.

Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheken haben die Umstellung bezüglich des eRezeptes nun vollzogen. Ein paar Kinderkrankheiten gibt es noch zu beseitigen, aber ein weiterer Schritt in die Digitalisierung ist vollzogen.

Die Heilfürsorge Bundespolizei ist ein sogenannter „Sonstiger Kostenträger“ und fällt erst einmal nicht unter die Regelungen, die für gesetzliche Krankenkassen gelten. Es gibt noch Übergangsfristen, die für die Heilfürsorge greifen.

Die Bundespolizei ist derzeit dabei, die Digitalisierung auch für unsere Kolleginnen und Kollegen umzusetzen. Im Laufe des Jahres 2024 werden dazu die notwendigen Schritte vorangetrieben. Wir gehen davon aus, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Ende 2024 vollzogen sein wird. Damit sind allerdings nicht alle eHealth-Angebote umgesetzt, diese werden aber nach und nach Einzug in die Bundespolizei haben.

Ohne die eGK gibt es selbstverständlich auch keine Möglichkeit des eRezeptes für Bundespolizisten. Nun muss aber niemand Angst haben, das er nicht mehr mit Medikamenten versorgt wird. Weiterhin kann und soll der Arzt die Rezepte auch noch in analoger Form ausstellen.

Das Muster 16, das alte „rosa“ Rezept behält seine Gültigkeit für folgende Bereiche:

·       Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (z. B. Verbandmittel und Teststreifen)

·       Verordnung von Hilfsmitteln

·       Verordnung von Sprechstundenbedarf

·       Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärzte abgegeben werden

·       Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen

·       Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr

·       Verordnungen für im Ausland lebende gesetzlich Krankenversicherte

·       Enterale Ernährung

 

Das bedeutet, Bundespolizisten werden weiterhin das rosa Rezept (Muster 16) vom Arzt ausgehändigt bekommen. Verwaltungsbeamte erhalten in der Regel auch ein analoges Rezept, es sei denn die Krankenkasse des Versicherten hat die eGK bereits eingeführt. Tarifbeschäftigte als Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung laufen in der Regel über die elektronische Variante.

Weitere Informationen zum eRezept gibt es unter folgender Internetadresse:

www.kbv.de/html/erezept.php

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