03. Februar 2021

Ergänzungszuschlag für Hochpreisregionen auf den Weg gebracht!

BMI legt Referententenentwurf zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetz vor

Mit der Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages für Hochpreisregionen, im Volksmund auch „Ortszuschlag“ genannt, schafft der Bund neben dem Familienzuschlag eine weitere, an den Lebensumständen der Beamtinnen und Beamten orientierten Zulage. Die Höhe der Zulage richtet sich nach den im Wohngeldgesetz festgelegten Mietstufen.
„Der Bund ist wieder einmal Vorreiter in der Umsetzung dieser Jahrzehnte alten Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft“, lobt Rainer Wendt „Mit diesem Gesetzesentwurf werden Defizite im Alimentationsprinzip wieder geradegerückt.“, so Wendt weiter.

Auch der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz zeigt sich erfreut über diesen Referentenentwurf, der noch weitere positive Elemente enthält. Neben der Übernahme des Tarifergebnisses Bund für Beamte und Versorgungsempfänger und der damit einhergehenden Gehaltserhöhungen, werden auch die Grundgehälter in den Ämtern A6 und A7 angehoben. Verwaltungsbeamte in der Besoldungsgruppe A6 (RS) sollen künftig von Beginn an in die Gehaltsstufe 3 und Vollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A7 (PM) in die Gehaltsstufe 2 rutschen. „Dieser Schritt ist dringend notwendig, da sich die Einkommensschere in den unteren Besoldungsgruppen durch zahlreiche lineare Erhöhungen in den letzten Jahren extrem vergrößert hat.“, betont Teggatz.

Mit der Anpassung der Gehälter erfolgt auch eine Erhöhung der DuZ-Zulagen.

Die DPolG wird die Gelegenheit der Anhörung zu diesem Thema nutzen und auf evtl. fehlende Zulagen, die auch für ledige Beamtinnen und Beamte, die aufgrund ihres Dienstortes auch ihren Wohnort in eine Hochpreisregion verlegen müssen, hinweisen. „Wo Licht ist, ist bekanntermaßen auch Schatten.“, so Teggatz weiter „Dennoch bietet dieser Entwurf eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen.“

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