DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert Erschwerniszulage für alle Angehörige der BFHu´n
Von den Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu) erhalten derzeit lediglich Tatbeobachter (Tabo) eine Erschwerniszulage gem. § 22 EZulV in Höhe von 150.- € pro Monat. Diese Zulage muss nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft dringend auf alle Angehörige der BFHu´n bei der Bereitschaftspolizei ausgeweitet werden.
"Die konkreten Erschwernisse der Beamten einer BFHu bei der Erfüllung ihrer Einsatzaufgaben gehen weit über die Tätigkeit eines normalen Polizeibeamten hinaus.", so der für Fragen der Bundesbereitschaftspolizei zuständige Referent des Bundesvorstandes Roland Kummeth. "Hier muss der Vergleich zu Sondereinsatzkommandos, Mobile Einsatzkommandos, Unterstützungskommandos bzw. Mobile Fahndungseinheiten gezogen werden."
Kummeth weist darauf hin, dass die Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihres besonderen Leistungsspektrums und ihres hohen Leistungsvermögens für besonders schwierige bzw. herausragende Aufgaben zumeist an Brennpunkten eingesetzt sind. Hierfür ist eine besondere Qualifikation und Leistungsfähigkeit gefordert, um den besonderen aufgabenspezifischen Einsatzanforderungen und den enormen Belastungen - auch durch das Tragen der schweren KSA - bei den zunehmend gefährlicher werdenden Einsätzen gewachsen zu sein.
Deshalb fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die Ausweitung der monatlichen Zulage in Höhe von 150.- € auf alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften der Bundesbereitschaftspolizei.