26. August 2025

Einkommensrunde 2025

Übertragung des Tarifergebnisses - Erste Abschlagszahlung mit Dezembergehalt

Am 6. April 2025 haben Arbeitgeber und Gewerkschaften nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren eine Einigung in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt. Nun gibt es neue Informationen zur Übertragung des Ergebnisses. Der erste Teil des Tarifabschlusses (3%) wird in Form einer Abschlagszahlung mit dem Dezembergehalt erfolgen.

Am 6. April 2025 haben die Tarifvertragsparteien in den Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Einigung erzielt. Mit Rundschreiben vom 15. Juli 2025 wurden die Entwürfe der Tarifvertragstexte veröffentlicht und für den vorläufigen Vollzug freigegeben. So haben die Stellen, die Löhne und Gehälter abrechnen, die Grundlage, um die vereinbarten höheren Entgelte auszuzahlen – voraussichtlich mit Lohn- und Gehaltszahlung Ende September 2025. 

Die Bundesregierung will außerdem per Gesetz das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldungs- und Versorgungempfänger übertragen.

Damit Beamte und Versorgungsempfänger nicht lange warten müssen, soll das Kabinett kurzfristig beschließen, vorläufige Abschlagszahlungen auszuzahlen. Diese betreffen die für 2025 und 2026 vereinbarten linearen Erhöhungen der Bezüge. Damit die zentrale IT-Dienststelle (ZITBund) des Bundes diese Abschlagszahlungen rechtzeitig in die Systeme einpflegen kann, muss dies noch vor Mitte Dezember 2025 passieren. Hintergrund: Ab diesem Zeitpunkt finden umfangreiche Wartungs- und Systempflegearbeiten statt, und währenddessen können keine Programmierungen erfolgen. Deshalb kann man nicht abwarten, bis der gesamte Gesetzesentwurf fertig ist.

Folglich muss das Kabinett schon am 3. September 2025 über die Abschlagszahlungen entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Gesetzentwurf selbst aber noch nicht fertig sein, weil mit demselben Gesetzentwurf auch die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 erfolgen muss. Diese betreffen zwei Punkte:

  • den Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung, also dass Beamtengehälter nicht zu nah an Sozialleistungen liegen dürfen,
  • und die Alimentation kinderreicher Familien.

Diese Umsetzung ist sehr komplex und muss sorgfältig abgestimmt werden. Beide Themen – die Übertragung der Tarifeinigung und die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – gehören verfassungsrechtlich zusammen. Sowohl der Tariflohnindex als auch der Mindestabstand zur Grundsicherung wurden vom Bundesverfassungsgericht als Kriterien festgelegt, um zu prüfen, ob die Alimentation von Beamten amtsangemessen ist. Und daran knüpft wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an.


Wann kommt was?

Der Tarifabschluss gliedert sich im finanziellen Bereich in zwei Teile und soll wirkungsgleich auf die Beamten und Pensionäre übertragen werden. 

➡️ Erster Teil in Form einer Abschlagszahlung

Anders als bei den Tarifbeschäftigten kann die Übertragung nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen (Besoldungsanpassungsgesetz, Beamtenversorgungsanpassungsgesetz). Um die Auszahlung durch diese langwierigen Gesetzesverfahren nicht noch weiter zu verzögern, soll der erste Teil des Tarifabschlusses (3%) in Form einer Abschlagszahlung erfolgen. Dies wird mit dem Dezembergehalt dieses Jahres erfolgen (rückwirkend zum 1. April 2025). 

➡️ Vor Auszahlung des zweiten Teils: 
Umsetzung amtsangemessener Alimentation 

Bevor der zweite Teil des Tarifabschlusses (2,8 %) voraussichtlich mit der Bezügezahlung für Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll die amtsangemessene Alimentation umgesetzt sein. Das bedeutet: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen angepasst werden. Ein Entwurf der neuen Besoldungstabelle liegt uns aber noch nicht vor. 


Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen haben dem Vorhaben
zugestimmt. Entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorfeld einer gesetzlichen Tarifübertragung ist im Nachgang zum Kabinettbeschluss ein gemeinsames Rundschreiben von BMI und BMF vorgesehen, in dem die Einzelheiten zur Zahlbarmachung monatlicher Abschlagszahlungen in voller Höhe des entsprechenden Anpassungsschrittes festgelegt sind.

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