24. April 2023

Tarifverhandlungen 2023

Es gibt ein Ergebnis, einen Kompromis

Nachdem die drei ersten Runden der Tarifverhandlungen gescheitert sind, wurde eine unabhängige Schlichtungskommission einberufen. Diese Schlichtungskommission hatte ein Ergebnis erarbeitet und  dieses für eine weitere Tarifverhandlungsrunde am 22. April 2023 vorgelegt.

Begleitet von einer weiteren Demo vor dem Tagungshotel hat am 22. April 2023 die 4. Runde der Tarifverhandlungen in Potsdam stattgefunden. Die Tarifparteien haben sich während dieser Verhandlung weitestgehend auf das Schlichtungsergebnis verständigt.

Auch in Tarifverhandlungen gilt es, einen Kompromiss zwischen den Forderungen der beiden Tarifvertragsparteien zu finden. Eine Seite, die  der Arbeitnehmer, möchte selbstverständlich höhere Löhne, die andere Seite, hier der Bund und die Kommunen, am Liebsten natürlich überhaupt keine Lohnerhöhungen.

Die letzten Monate und Jahre sind geprägt von einer hohen Inflation, dies führte zu einer hohen Forderung der Gewerkschaften, nämlich 10,5% mehr Lohn für alle Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen, mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Das nun auch die mögliche Inflationsausgleichsprämie in die Tarifverhandlungen durch die Arbeitgeberseite eingebracht wurde und umgesetzt wird, ist eine bittere Pille. Aber bittere Pillen muss man ab und zu auch einnehmen, wenn man damit etwas erreichen will. Eine weiteres Entgegenkommen ist die Laufzeit und natürlich auch, dass die  eigentliche Erhöhung erst zum 1. März 2024 in Kraft tritt. Dies war jedoch einfach nötig, um doch entsprechend hohe Lohnsteigerungen durchsetzen zu können.

Durch die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 und 2024 kommt es bei allen Beschäftigten zu einem Plus in der Tasche, zumal die Prämie steuerfrei gezahlt wird.

Es ist allen Beteiligten jedoch auch bewusst, dass die Preissteigerungen nicht unbedingt komplett bei allen Beschäftigten dadurch abgefangen werden können. Auch ist es eine wirklich unangenehme Angelegenheit, dass diese Prämie natürlich nicht in die spätere Rentenberechnung mit einfließt.

Was ist nun mit den Beamten?

Die Bundesinnenministerin hat während der Pressekonferenz bekannt gegeben, dass das Tarifergebnis wirkungsgleich auch auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Eine zügige Änderung des Bundesbesoldungsgesetztes ist also zu erwarten.

Die Inflationsausgleichsprämie soll und kann ebenfalls problemlos an die Beamte gezahlt werden, bei den Pensionären ist eine mögliche Verfahrensweise noch unklar.

Bei den Beamten stellt der “Sockelbetrag” von 200 € noch ein kleines Problem dar, denn durch das sogenannte “Abstandsgebot” in den Besoldungsgruppen kann dies nicht einfach umgesetzt werden. Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage.

Da es bei den Tarifverhandlungen grundsätzlich nicht um Beamtenrecht geht sind einige Vorhaben auch nicht Verhandlungsmasse und müssen separat geregelt und verhandelt werden. Dies gilt für die Arbeitszeit der Beamten genau wie dies für die amtsangemessene Alimentation gilt. Dies sind wichtige Themen, die die  DPolG Bundespolizeigewerkschaft nicht aus den Augen verlieren wird.

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Einzelnen:

Inflationsausgleich

Die Beschäftigten erhalten mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, 1.240 Euro.

Hinzu kommen für Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, monatliche Sonderzahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 220 Euro (Netto!).

Lineare Erhöhung

Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Sollte dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht werden, wird der Erhöhungs- betrag auf mindestens 340 Euro gesetzt.

Diese lineare Erhöhung bedeutet eine Erhöhung der Tabellenentgelte von 8 % in den oberen Gehaltsgruppen bis zu einer Erhöhung von ca. 16 % in den unteren Gehaltsgruppen.

Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht.

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate, ab dem 1.1.2023.

Azubis

Entgelt Azubis

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD sowie das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD werden ab dem 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.

Übernahme Azubis

§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 1. Januar 2023 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

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