Kritische Infrastruktur
Es ist höchste „Eisenbahn“ die Weichen richtig zu stellen!
Der Sabotageakt gegen die Gaspipelines Nordstream 1 und 2 hat deutlich gemacht, wie verwundbar unsere kritische Infrastruktur tatsächlich ist. Der Sabotageakt vom 8. Oktober 2022 auf das Stromnetz der DB AG lässt diese Gefahr noch konkreter werden. Die Aufklärung des Sachverhaltes „DB AG“, nebst sämtlicher strafprozessualer Maßnahmen, fällt unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.
Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Bundespolizei sowohl personell, als auch materiell so auszustatten, dass sämtliche, der Bundespolizei obliegenden gesetzlichen Aufgaben lückenlos wahrgenommen werden können.
Der Haushaltsplan für 2023 sieht massive Kürzungen bei der Bundespolizei vor. Dies ist definitiv das völlig falsche Signal.
Bereits im letzten Jahr hat sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft für ein modernes Bundespolizeigesetz eingesetzt, welches jetzt von großem Nutzen gewesen wäre. Leider hat man die mahnenden Worte sowohl der DPolG Bundespolizeigewerkschaft als auch seitens der Bundespolizei nicht gehört und das BPOLG zum damaligen Zeitpunkt verhindert. Wir benötigen jetzt umso dringender genau die damalige Variante des BPOLG und nicht in abgespeckter Form. Die Bundespolizei benötigt auch Präventivbefugnisse wie u. a. die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung.
Wie wichtig solche modernen Präventivbefugnisse sind, kann aktueller nicht dargestellt werden. Mit den Sabotageanschlägen auf die Gaspipelines in der Ostsee und den Kommunikationskabeln bei der DB AG wird deutlich, wie wichtig eine moderne und effektive Gefahrenabwehr gegen kritische Infrastruktur ist.
Die Bundespolizei hat die gesetzliche Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. (§3 BPOLG) Gefahrenabwehr geht immer vor Strafverfolgung. Ohne moderne Befugnisse zur Gefahrenabwehr, wird die Bundespolizei kaum effektiv „von langer Hand“ geplante Sabotageakte rechtzeitig erkennen und abwehren können.
Neben der in den letzten Jahren stark angestiegenen Gewaltbereitschaft gegenüber Polizistinnen und Polizisten an so genannten Schwerpunktbahnhöfen, hat sich nunmehr gezeigt, dass auch mit gezielten Sabotageakten gegen die „kritische Infrastruktur“ Bahn zu rechnen ist. Spätestens seit dem 8. Oktober 2022 steht fest, dass auch der bahnpolizeiliche Aufgabenbereich einen Schwerpunkt bilden muss.
Das Bundespolizeipräsidium hatte bereits in Vorbereitung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2022 auf diese Umstände hingewiesen und einen personellen Mehrbedarf in Höhe von ca. 3500 Stellen angemeldet. Dieser Mehrbedarf findet sich weder im Haushalt 2022, noch im Haushaltsentwurf 2023 wieder.
Um künftig auch den Schutz kritischer Infrastruktur auf hoher See effektiv betreiben zu können, braucht die Bundespolizei eine eklatante personelle und vor allem materielle Stärkung der Bundespolizei See. Mit der Beschaffung vier weiterer Einsatzschiffe der 86´er Klasse, wären alle Bundespolizeiinspektionen See in Nord-und Ostsee mit jeweils mindestens 2 Einsatzschiffen ausgestattet. Dadurch könnte eine „Rund um die Uhr“ Bestreifung in Nord- und Ostsee mit mehr als nur jeweils einem Schiff sichergestellt werden. Selbstverständlich gehört auch ein personeller Aufwuchs mit dazu.
Damit die Bundespolizei auch künftig flexibel auf jedwede Art von Lagen reagieren und auch die Unterstützungsleistungen anderer Bedarfsträger (Landespolizeien) decken kann, ist eine personelle Verstärkung der Bundesbereitschaftspolizei unausweichlich. Das Bundespolizeipräsidium hat hierzu bereits eine Haushaltsanforderung von 1240 Planstellen formuliert. Da eine Einsatzhundertschaft aus 124 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten besteht, ergibt sich eine Anforderung von 10 zusätzlichen Einsatzhundertschaften.
Im aktuellen Regierungsentwurf finden sich jedoch lediglich 500 zusätzliche Planstellen für diesen Bereich wieder. Die Anforderung der Bundespolizei wurde demnach auf lediglich 4 Einsatzhundertschaften reduziert.
Massive Auswirkungen auf das Sicherheitsgefüge wird auch die pauschale 1,5%ige Stelleneinsparung im Verwaltungsdienst haben. Durch den dringend notwendigen Personalaufwuchs der letzten Jahre wurde ausschließlich der Vollzugsdienst gestärkt. Der Verwaltungsdienst ist personell nahezu gleich aufgestellt geblieben und dementsprechend ausgelastet. Wenn jetzt Stellen und Planstellen im Verwaltungsdienst (Beamte und Tarif) jährlich in einer Höhe von 1,5% eingespart werden, müssen diese Verwaltungstätigkeiten durch Polizeivollzugsbeamte (PVB) erledigt werden. Es werden also dementsprechend viele PVB nicht für Vollzugsaufgaben zur Verfügung stehen.
Neben den drastischen Einsparungen im Haushalt der Bundespolizei (ca. 500 Mio. Euro im Sachhaushalt) hat auch die Teuerungsrate für Kraftstoffe und Energiekosten keinerlei Berücksichtigung gefunden. Wenn man von einer Verteuerung von 30% zum Vorjahr ausgeht, werden der Bundespolizei vermutlich im 3. Quartal 2023 die Gelder für Kraftstoffe (Schiffe, Hubschrauber, Streifenwagen) ausgehen. Gleiches gilt für die Betriebskosten der Dienststellen und die Einsatzverpflegung. Die Einsatzbereitschaft der Bundespolizei wird ab dem 3. Quartal 2023 stark gefährdet sein.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat die Ministerin am 9. Oktober 2022 angeschrieben und in einem ausführlichen Schreiben zu diesen Themen Stellung bezogen. Weitermachen wie bisher ist definitiv nicht mehr angezeigt.