07. Oktober 2020

Etwas Geld und gute Worte

gab es anlässlich der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages zum Einzelplan 06 am 1. Oktober 2020 und doch helfen die guten Worte alleine und etwas Geld nicht, um die Bundespolizei tatsächlich zukunftsfähig aufzustellen.

Statt der eigentlich aus dem Sicherheitspaket der 19ten Legislaturperiode erwarteten 1.375 Haushaltsstellen finden wir nunmehr lediglich 990 im Haushalt umgesetzt, wobei nicht eine einzige Tarifstelle hinzukommen soll.
Damit ist aus Sicht von Jürgen Zimmermann (Haushaltsbeobachter des Bundeshauptvorstandes der DPolG Bundespolizeigewerkschaft), die geplante Stärkung der Bundespolizei im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich, in den Leitstellen und Führungsgruppen der Bundespolizeiinspektionen und an den Flughäfen nicht mehr vollumfänglich umsetzbar.

Zudem können daraus Personalmehrbedarfe für notwendige nationale und internationale Verpflichtungen, wie beispielsweise Frontex, AuF, LebEL, ETIAS, SMD, Seelsorge, Infrastrukturpersonal und der erforderliche Aufwuchs des Flugdienstes sowie des Entschärfungsdienstes der Bundespolizei nicht mehr dargestellt werden. Dadurch werden Fähigkeitslücken entstehen, die so schnell nicht mehr geschlossen werden können und die deshalb zu verhindern sind, so Zimmermann weiter.

Auch hinsichtlich der Verbesserung der Personalstruktur entspricht der Entwurf, so Zimmermann, nicht unseren Erwartungen. So könnte die Entsperrung der letzten BUK-Stellen sogar faktisch kostenneutral gestaltet werden und weitere Hebungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst sind aus unserer Sicht unerlässlich, wenn das politische Ziel der in der BHO festgeschriebenen Stellenplanobergrenze zumindest angestrebt werden soll, welches durch die im Haushalt eingestellten Hebungen von
A 13 nach A 13Z dort löblicherweise bereits in 2021 verwirklicht werden soll.

Im höheren Dienst sehen wir erweiterten Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalstruktur, während eine Verbesserung der Personalstruktur im mittleren Dienst zunächst eine Änderung des § 17 (1) Nr. 2 BHO erforderlich wäre, um auch dort damit eine Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufs erreichen zu können.
Zumindest der Haushaltsvermerk wonach Planstellen A 9/10gD auch durch Beamte der Besoldungsgruppen A9m/A9mZ unter bestimmten Voraussetzungen besetzt werden können, ist ein positiver Fingerzeig des Haushaltsgesetzgebers, welcher dann aber auch durch die Bundespolizei ausgelebt werden muss.
Die Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nach Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, welche zwar in der Haushaltsdebatte aufgegriffen wurde, erfordert zunächst, wie auch eine Änderung des § 48 BeamtVG, den Gesetzgeber und dann den Haushaltsgesetzgeber, denn nur was als Norm gesetzlich formuliert wurde, kann auch eine haushälterische Berücksichtigung finden.
Im Sachhaushalt sehen wir uns im Bereich der Aus- und Fortbildung und in der Heilfürsorge zu schwach aufgestellt und wünschen uns zudem noch etwas Geld zur Beschaffung eines weiteren Toilettenkraftwagens.
Bis zur Bereinigungssitzung am 26. November 2020 werden wir unsere Wünsche zum Haushalt der Bundespolizei konkretisiert in die Politik tragen, denn in der zweiten Dezemberwoche 2020 soll der Haushalt 2021 endgültig beraten und beschlossen werden.

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