Finger weg vom Pausenabzug für die Einsatzkräfte der Mobilen Überwachungseinheiten (MKÜ) der Bundespolizei!
Polizeiführer der Bundespolizeidirektion (BPOLD) Koblenz beurteilt die größte polizeiliche Einsatzlage der Bundespolizei zur Eindämmung der Corona Pandemie nach 1945 als „planbare Sondereinsätze“!
Den hoch belasteten Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektionen Trier und Bexbach, sowie den Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der BPOLD Koblenz sollen Pausenzeiten abgezogen werden.
„Wer sich in einer solchen Einsatzlage offensichtlich ernsthafte Gedanken um Pausenabzug bei den Einsatzkräften macht, beweist eindrucksvoll, mit der Gesamtsituation vollkommen überfordert zu sein!“, sagt Klaus Spiekermann.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat sich bei mehreren Einsatzbetreuungsmaßnahmen vor Ort an den Kontrollstellen davon überzeugen können, dass weder eine planbare Einsatzlage vorliegt noch arbeitszeitkonforme Pausen faktisch möglich sind.
Neben den besonderen mentalen Belastungen erfordert die Aufrechterhaltung des rund um die Uhr laufenden Einsatzbetriebes vielmehr eine ständige Einsatzfähigkeit und Robustheit der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen.
Nach nunmehr fast zweiwöchiger Findungsphase fordert der Vorsitzende des DPolG Bezirksverbandes Rheinland – Pfalz/Hessen/Saarland, Klaus Spiekermann, unverzüglich eine stringente Einsatzführung.
Schwerpunkte der Arbeit in den Stäben müssen endlich die Sicherstellung einer ausreichenden Hygiene, und die Beschaffung von Sanitärsystemen, Atemschutzmasken und Schutzanzügen in ausreichender Anzahl sein. Ein ausreichender Witterungsschutz unmittelbar an den Kontrollstellen, beispielsweise durch Schaffung von Containerlösungen, gehört hier selbstverständlich dazu.
Ein weiterer von den Einsatzkräften stark kritisierter Umstand ist die nach wie vor unzureichende Absperrung der geschlossenen Grenzübergangsstellen. Hierzu berichteten bereits verschiedene Medien. Sofern die eigenen technischen Einheiten der Bundespolizei die benötigten technischen Sperren nicht zeitnah errichten können, kann das THW im Rahmen der Amtshilfe an den genannten Grenzübergängen temporär Barrieren platzieren, die so beschaffen sind, dass sie nicht ohne Weiteres bei Seite geräumt und damit umfahren werden können.
Hierzu hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereits am vergangenen Dienstag ausführlich dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums berichtet.