Kritik von Flughäfen und Fluggesellschaften an Bundespolizei ungerechtfertigt und scheinheilig
Gewerkschaft startet Initiative: "Back to the roots - hoheitliche Aufgaben zurück in hoheitliche Hände"
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat die haltlosen und pauschalen Vorwürfe von Flughafenchef Michael Garvens gegen die Beschäftigten der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn sofort zurückgewiesen. Dieser hatte zuvor die Bundespolizei in einem Statement gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk für die langen Warteschlangen, Flugverzögerungen und Flugausfälle während der jüngsten Streiks der privaten Sicherheitsdienste an seinem Flughafen verantwortlich gemacht.
Medienberichten zu Folge lassen die Geschäftsführer der Flughäfen in Köln/Bonn, Düsseldorf und Hamburg sowie die zuständigen Top-Manager von Lufthansa, Air Berlin, TUI-Fly und Thomas Cook aktuell sogar eine Klage gegen Bundesinnenminister Dr. Friedrich prüfen, weil die ihm unterstellte eigentlich zuständige Bundespolizei während der Streiks der Privatfirmen nicht für entsprechendes Ersatzpersonal gesorgt hätte.
Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter hält die Kritik der Flughäfen und Fluggesellschaften an der Bundespolizei nach den Streiks der Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister, welche die hoheitlichen Aufgaben im Auftrag der Bundespolizei als so genannte Beliehene durchführen, für scheinheilig.
"Erst drängen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften den Bund in die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben, um die Sicherheitsgebühren für die Luftsicherheitskontrollen unter Inkaufnahme von Billiglöhnen und mehr als nur fragwürdigen Arbeitsbedingungen künstlich niedrig zu halten, und jetzt fordern sie plötzlich wieder die ei-gene Aufgabenwahrnehmung durch den Bund ein."
Regelmäßig würde ein Riesenaufstand gemacht, wenn die Gebühren mal um 20 oder 30 Cent pro Flugreisenden erhöht werden müssten, um eine einigermaßen angemessene Entlohnung der privaten Sicherheitskräfte sicherzustellen.
Aber jetzt, wo sich die jahrelang ausgebeuteten privaten Sicherheitskräfte wehren, solle plötzlich die Bundespolizei mit eigenem Personal die Karre aus dem Dreck ziehen.
"Abgesehen davon", so Walter, "dass dies eine unzulässige Einmischung in eine laufende Tarifauseinandersetzung darstellen würde, ist die Bundespolizei wegen des in den letzten 15 Jahren sukzessive abgebauten Personalbestandes überhaupt nicht mehr annähernd dazu in der Lage, diese Aufgabe alleine abzudecken."
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist seit jeher ein engagierter Gegner der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und fordert bereits seit langem die Rücknahme der Privatisierung bei den Luftsicherheitskontrollen.
"Wir sind nicht generell gegen die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben durch die private Sicherheitsindustrie in Deutschland." Walter räumt ein, dass es durchaus Bereiche gibt, in denen die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste etwa bei Zugangskontrollen und reinen Bewachungsaufgaben öffentlicher Gebäude und Einrichtungen Sinn mache. Ausgenommen davon sei natürlich die Wahrnehmung hoheitlich zugewiesener Aufgaben wie z.B. der Schutz von Bundesorganen.
Bei der Bewachung von unter deutscher Flagge fahrender Schiffe auf hoher See sei der Einsatz privater Sicherheitskräfte, die zuvor vom BAFA unter Beteiligung der Bundespolizei zugelassen worden sind, beispielsweise künftig vorstellbar.
Walter: "Bei den Luftsicherheitskontrollen von Passagieren auf deutschen Flughäfen handelt es sich aber ganz eindeutig um per Gesetz zugewiesene hoheitliche Aufgaben, die nach unserer Auffassung deshalb ausschließlich von Angestellten des Bun-des oder der Länder wahrzunehmen sind."
Der Gewerkschaftsvorsitzende ist zudem fest davon überzeugt, dass die Übertragung der Luftsicherheitskontrollen an private Sicherheitsdienste dem Bund auf Dauer teurer zu stehen komme, als der Einsatz eigener Angestellter. Bei gleichen Arbeitsbedingungen und gleicher Entlohnung sei eine Privatfirma immer teurer, weil sie im Gegensatz zum Bund schließlich auch noch Gewinne generieren müssen.
Deshalb fordert Walter, künftig wieder bundeseigenes Personal einzustellen und auszubilden. Damit würde man auch dem guten Beispiel der USA folgen, die nach den Terrorattacken vom 11. September 2001 die Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen wieder abgeschafft und nach Gründung der TSA in staatliche Hand zurückgeführt haben.
Nach den jüngsten negativen Erfahrungen der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften hofft der Gewerkschaftschef nun auf deren Unterstützung bei seiner Initiative:
"Back to the roots - hoheitliche Aufgaben zurück in hoheitliche Hände"