09. April 2024

Polizeibeauftragter

Gesetz über einen Polizeibeauftragten des Bundes

DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Polizeibeauftragter, Uli Grötsch (SPD) zu ntv:

„…Was wir hier führen, sind politische Verfahren, an deren Ende eine politische Bewertung steht…“

(Quelle: www.n-tv.de/.../Polizeibeauftragter-Rechte...

Das ist nicht die einzige Aussage von Herrn Grötsch, die jedem Verfassungsrechtler das Blut in den Adern gefrieren lassen dürfte.

Was bedeutet das übersetzt?

„Werden Beamte, die nicht nach der politischen Pfeife der Ampelregierung tanzen, verfolgt?“

Das kann und darf nicht im Sinne unserer Verfassung sein! Deshalb fordern wir die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, umgehend ein Normenkontrollverfahren zum Gesetz über den Polizeibeauftragten des Bundes einzuleiten.

Losgelöst davon, wird der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

„Auch wenn Herr Grötsch, der im übrigen GdP Mitglied ist, behauptet, dass er zugleich sehr viele positive Signale aus den Polizeigewerkschaften erhalten hätte, stellen wir klar, dass keine solchen Signale von der DPolG kommen.“, betont Gewerkschaftschef Teggatz

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kämpft unermüdlich weiter für Eure Interessen und gegen politische Willkür!

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