Grenzkontrollen – Ein Erfolgsmodell!
Seit der Einführung temporärer Grenzkontrollen nach Polen und Tschechien ist die illegale Migration signifikant zurückgegangen. Fast 4800 Zurückweisungen/-schiebungen und zahlreiche Fahndungserfolge sowie die Vollstreckung von fast 640 offenen Haftbefehlen belegen den Erfolg einer solchen Maßnahme. Da waren sich Ministerpräsident, Michael Kretschmer, Staatsminister, Armin Schuster, der Bundesvorsitzende, Heiko Teggatz und sein 1. stellv. Bundesvorsitzender, Manuel Ostermann, einig.
Einen weiteren Schwerpunkt dieses Gespräches war eine Novellierung des Aufenthaltsgesetzes. Eine durch die Bundesregierung beabsichtigte Verschärfung des Strafmaßes für das Einschleusen von Ausländern wurde ausdrücklich begrüßt. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang auch nicht versäumt werden, dass im §54 AufenthG genannte Ausweisungsinteresse, um den Tatbestand des schweren Landfriedensbruchs zu erweitern.
Da es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die teilweise sogar mit Haftbefehl gesucht werden, bei Kontrollen durch die Bundespolizei auf Bahnhöfen im Inland festgestellt werden, braucht die Bundespolizei für solche Fälle eine Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Der § 71 AufenthG sieht eine solche Zuständigkeit derzeit nur an den Grenzen vor. Eine solche Änderung wurde bereits durch die Vorgängerregierung im Bundestag beschlossen, scheiterte dann aber am Widerstand der Länder im Bundesrat.
Auch hier waren sich alle Gesprächspartner einig, dass es insbesondere im Interesse der Länder dringend geboten ist, dieser Thematik einen erneuten Vorschub zukommen zu lassen.
Sowohl Ministerpräsident Kretschmer, als auch Staatsminister Schuster lobten die Professionalität der an den Grenzen eingesetzten Bundespolizistinnen und Polizisten.
Die Kolleginnen und Kollegen haben Respekt und Anerkennung verdient.