INFLATIONSAUSGLEICH TROTZ ELTERNZEIT
Inflationsausgleich TROTZ ELTERNZEIT!
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Der DBB empfiehlt die vorsorgliche Geltendmachung der Ansprüche aus Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit. Dies gilt für Beschäftigte mit Vollzeitverträgen.
Sollte ein Urteil des Arbeitsgerichtes Essen vom 16. April 2024 (Az. 3 Ca 2231/23), wonach im Bereich des Bundes und der Kommunen der Inflationsausgleich auch während der Elternzeit zusteht, rechtskräftig werden, kann dies Auswirkungen auf Ansprüche auf Inflationsausgleich im Bereich des TVöD haben.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft empfiehlt, die in die Elternzeit fallenden, zurückliegenden und zukünftigen Inflationsausgleichszahlungen schriftlich gegenüber dem Bundesverwaltungsamt vorsorglich geltend zu machen.
Einen entsprechenden Musterantrag findet ihr hier.
Bitte beachten!
Wegen der sechsmonatigen Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Anssprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs ist eine schnellstmögliche Antragsstellung erforderlich!