22. März 2021

Innenausschuss setzt auf Sachverstand der DPolG Bundespolizeigewerkschaft

  • Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender

Sachverständigenanhörung zum Bundespolizeigesetz

Am 22. März 2021 fand die Sachverständigenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei (Drucksache 19/26541) statt. Auf Einladung der CDU/CSU Bundestagsfraktion nahm der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, als einer von sechs Sachverständigen an dieser Anhörung teil.

Zahlreiche Neuerungen im Bundespolizeigesetz wurden in dieser Runde diskutiert und befinden sich bereits im Gesetzesentwurf:

BPOLG
☑ Erweiterung der Zuständigkeit auf Verbrechen
☑ Regelungen zum Zeugenschutz
☑ Befugnis zum Erlass von Meldeauflagen
☑ Überwachung der Telekommunikation (Quellen TKÜ)
☑ Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
☑ Aussprechen von Aufenthalsverboten
☑ Ausweitung der Zuständigkeit der Bundespolizei für aufenthalsbeendenden Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz auf die örtliche Zuständigkeit der Bundespolizei

UZwG
☑ Befugnis zum finalen Rettungsschuss
In einer schriftlichen Stellungnahme zur Vorbereitung dieser Anhörung hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die beabsichtigten Befugniserweiterungen ausdrücklich begrüßt und weitere Dinge eingefordert. Um das letztmalig im Jahr 1994 geänderte Bundespolizeigesetz ins 21. Jahrhundert zu heben, bedarf es unserer Auffassung nach jedoch weiterer Befugnisse.
☑ Online Durchsuchung
☑ automatische Gesichts- und Verhaltenserkennung
☑ Erweiterung des 30/50 Kilometerbereiches und
☑ die Aufnahme des DEIG (Taser) als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in das UZwG
sind für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zwingend erforderlich, um dieses Gesetz zukunftsfähig zu machen. Bereits in seinem Eingangsstatement wies Heiko Teggatz darauf hin, dass Präventivbefugnisse im Bundespolizeigesetz dazu dienen Gefahren für Leib und Leben abzuwehren, bevor die Strafverfolgung beginnt. Beispielhaft wurde in diesem Zusammenhang auf lebensgefährliche Behältnisschleusungen abgestellt, die im Vergleich zum letzten Quartal 2019 um 316% zugenommen haben.

Auch die Einführung des DEIG ist für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft existenziell wichtig. Der derzeit andauernde Probelauf in drei Bundespolizeiinspektionen ist durchweg positiv zu bewerten. Alleine im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Koblenz hat die schlichte Androhung dieses Führungs- und Einsatzmittel in 22 Fällen (Stand 23.02.2021) für eine Kooperation des polizeilichen Gegenüber gesorgt, ohne dass irgendjemand verletzt wurde.

Kritik an der Erweiterung der Zuständigkeit der Bundespolizei für aufenthaltsbeendende Maßnahmen kam bereits im Vorfeld der Anhörung u. a. von Pro Asyl, KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

„Wir bewerten diese Zuständigkeitserweiterung als einen großen Zugewinn.“, betont Heiko Teggatz „Die Praxis zeigt immer wieder, wie frustrierend es für die Kolleginnen und Kollegen ist, wenn Haftbefehle zur Ausweisung-/Abschiebung wegen mangelnder Zuständigkeit der Bundespolizei nicht vollstreckt werden können.“, so der Gewerkschaftschef weiter.

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