17. Juli 2020

Innenminister Horst Seehofer antwortet auf Schreiben vom 8. Juni 2020

In den letzten Wochen und Monaten kommt es immer wieder zu Angriffen auf die Polizei in Deutschland. Nicht nur auf der Straße kommt es zu massiven Übergriffen auf unsere Kolleginnen und Kollegen, nein, auch die Politik ist sich nicht zu schade immer wieder die Polizei und ihr Handeln in Frage zu stellen und zu kritisieren. Forderungen nach Polizeibeauftragten und Gesetzesvorlagen wie im Land Berlin sind ein klar und deutlich ausgedrücktes Misstrauensvotum gegen die Polizei.

Dieses Misstrauensvotum der Politik aus klar zu definierenden politischen Lagern, spiegelt nicht das Vertrauen der Menschen in Deutschland in ihre Polizei wieder. Die im Herbst 2019 turnusmäßig durchgeführte Erhebung hat als Ergebnis eine eindeutige Aussage! 85 % der in Deutschland lebenden Menschen vertraut der Polizei.
Dies sollten sich einige Politikerinnen und Politiker zu Herzen nehmen und endlich damit aufhören die auf Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgebaute Sicherheitsarchitektur in Frage zu stellen.
Politische Aussagen und Artikel wie sie in der „taz“ veröffentlicht werden, tragen nicht dazu bei, die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Nein, durch diese Aussagen fühlen sich einige in Deutschland bestärkt, die Polizei auch mit Fäusten und Füßen zu schlagen und zu treten.
Mittlerweile kommt es fast täglich zu gewalttätigen Übergriffen auf unsere Kolleginnen und Kollegen.
ES REICHT!

Am 8. Juni 2020 hat der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft den Innenminister Horst Seehofer angeschrieben, der in einem Antwortschreiben klar und deutlich Position bezieht!
Horst Seehofer steht zu seiner Polizei, der Bundespolizei!

Wird die Bundespolizei im Land Berlin auf Grundlage eines Unterstützungseinsatzes eingesetzt, entsteht unseren Kolleginnen und Kollegen kein Nachteil. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ändert weder die rechtlichen Voraussetzungen noch die Zuständigkeiten für die Ahndung von Disziplinarverstößen und es entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung für die disziplinarrechtliche Bewertung des Verhaltens einer Bundesbeamtin oder eines Bundesbeamten nach dem Bundesdisziplinargesetz.
Das Land Berlin hat sich verpflichtet alle anfallenden Aufwendungen, die in einem Verfahren nach LADG entstehen, zu übernehmen.

Der Bundesinnenminister wird die Umsetzung des LADG und dessen Auswirkungen auf Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei genau beobachten. Dies sichert er in seinem Antwortschreiben zu. „Größtmögliche Handlungs- und Rechtssicherheit ist und bleibt Grundvoraussetzung für Unterstützungseinsätze seitens der Bundespolizei“ gibt der Innenminister zu verstehen.

Des Weiteren sichert er zu, dass er sich dafür einsetzt, dass sich das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zur Einrichtung eines Beauftragten für die Polizei Berlin keine Anwendung findet auf die Bundespolizei.

Ebenfalls lehnt er die erneute Forderung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene ab. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag wurde am 18. Juni 2020 daher auch erneut abgelehnt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer in seinem Schreiben:
„Die Bundespolizei ist eine unerlässliche Säule der deutschen Sicherheitsarchitektur und leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei müssen allerdings die Handlungs- und Rechtssicherheit der Beamtinnen und Beamten gewährleistet sein. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen.“

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft sagt DANKE in Richtung unseres Ministers Horst Seehofer!!!!
Sie können sich auf die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei verlassen!

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