12. September 2025

Neues Bundespolizeigesetz

Keine Kennzeichnungs- und Kontrollquittungspflicht

Das Bundesinnenministerium hat auf die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft reagiert: Es wird keine Misstrauens-Pflichten im neuen Bundespolizeigesetz geben.

Im neuen Bundespolizeigesetz (BPolG) wird keine Pflicht zur Kennzeichnung sowie zur Ausstellung von Kontrollquittungen, verankert werden. Damit hat das Bundesinnenministerium auch auf die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft reagiert.

Jeden Tag leisten unsere Kolleginnen und Kollegen hochprofessionelle Arbeit – auch unter oftmals widrigsten Bedingungen. Die tägliche Polizeiarbeit muss effizient, transparent und gerecht sein – Belastungen durch unnötige Vorschriften helfen dabei nicht. Solche Misstrauens-Pflichten würden zudem nur jenen zuspielen, die der Polizei ohnehin feindlich gegenüber eingestellt sind und ihnen pauschal Rassismus oder Polizeigewalt unterstellen.

Vertrauen entsteht durch Rechtssicherheit, Rückhalt und schützende Hände. Zusätzliche Misstrauensmechanismen führen zu Frustration und innerlich Kündigung. Das kann keine Seite wollen. Dieses gilt übrigens auch für das Gesetz über den Bundespolizeibeauftragten, aber das ist eine andere Geschichte.

 

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