21. Dezember 2021

Ampelkoalition

Koalitionsvertrag - Überarbeitung des Strafprozessrechts (und weiterer Gesetze)

„Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden.“, so steht es ab Zeile 3557 im Koalitionsvertrag zu lesen. Wohlklingende Worte für eine wahre Herkules-Aufgabe! Aus unserer Sicht gibt es eine Vielzahl von Problemstellungen, exemplarisch seien an dieser Stelle erwähnt:

¨     Die akribische Zusammenstellung von „Katalogtaten“ ist inzwischen nicht nur völlig unübersichtlich, sondern deshalb auch kaum noch handhabbar. Dem Gesetzgeber muss wieder bewusst werden, dass Polizisten in der Regel kein Jura-Studium absolviert haben! Außerdem sind Vorschriften in diesem Detailgrad höchst anfällig für kontinuierlichen Änderungsbedarf. Wir plädieren für eine Neustrukturierung der strafprozessualen Befugnisse allein nach der Schwere der Tat, die sich aus dem Strafmaß ableiten lässt.

¨     Mehrfachregelung von Vorschriften in verschiedenen Gesetzen (z.B. das sog. „Doppeltürprinzip[1]“, das in den zuletzt beabsichtigten völlig redundanten Änderungen bei der Überarbeitung des BPOLG und anderer Sicherheitsgesetze verwirklicht werden sollte) sind kontraproduktiv! Datenschutz gehört ins Datenschutzgesetz, Regelungen zur Kommunikation gehören ins TKG, nirgendwohin sonst! Das ist effektiv und praxistauglich.

¨     Der Gesetzgeber sollte dringend aufhören zu versuchen, mit komplizierten Gesetzgebungsvorhaben hinter dem technischen Fortschritt herzueilen. Nur mit abstrakten Grundsatzregelungen wird es gelingen, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten und sich nicht länger von Straftätern auf der Nase herumtanzen zu lassen.

Beispiel Überwachung der Telekommunikation: Warum muss denn der Staat sich überlegen, mit welchen technisch höchst anspruchsvollen Mitteln er verschlüsselte Kommunikation überwachen kann?

Sind wir uns einig, dass die Kommunikation bei schwerwiegender Straftaten überwacht werden darf? Gut! Dann muss entweder der Kommunikationsanbieter oder aber der Gerätehersteller uns eine Möglichkeit eröffnen, dies auch durchführen zu können. Es kann nicht das Problem des Staates sein, wie das technisch gelingt. Punkt.

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