KraftfahrerTV Bund Verlängerung übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19)
Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund wird die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund coronabedingter Fahrausfälle verlängert. Sie
bleiben somit auch im zweiten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie im
ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im ersten
Kalenderhalbjahr 2021 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit. Die übertarifliche Maßnahme
und ihre Verlängerung stellen einen Sonderfall als Reaktion auf die ganz besondere
Ausnahmesituation der Pandemie mit ihren Auswirkungen für Fahrtätigkeiten dar.
Quelle: BMI Rundschreiben vom 6. April 2021