27. September 2019

KraftfahrerTV Bund - neues BMI Durchführungsrundschreiben vom 25.09.2019

Mit einem neuen Durchführungsrundschreiben vom 25. September 2019 gibt das BMI bekannt, dass das Durchführungsrundschreiben zum KraftfahrerTV Bund vom 17. Oktober 2017 – D 5 -31005/26#3 aufgehoben und durch eine aktualisierte Neufassung ersetzt wird. Dabei stehen folgende Änderungen im Vordergrund:

  • Präzisierung der Stufenzuordnung bei Erfassung vom Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund (Ziffer 1.2),
  • übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe bei Versetzungen (Ziffer 1.4),
  • übertarifliche Aufnahme weiterer Tatbestände für das pauschale Ansetzen von Überstunden als tägliche Arbeitszeit, insbesondere für den 24. und 31. Dezember sowie für Zeiten von Wehrübungen (Ziffer 3.3),
  • Ergänzung von Sonderfällen bei der Stufenzuordnung (Ziffer 4.5.2 und 4.6),
  • Präzisierung eines Sonderfalls bei der Vertretung von Chefkraftfahrerinnen und Chefkraftfahrern (Ziffer 5.3.3),
  • Integration einer bereits bestehenden Besitzstandsregelung für abgelöste Chefkraftfahrerinnen
    und Chefkraftfahrer (Ziffer 5.3.5).


Der KraftfahrerTV Bund und die dazugehörigen Durchführungshinweise finden auf Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Anwendung, die den besonderen Regelungen des KraftfahrerTV Bund unterfallen. Betroffene Beschäftigte sollten prüfen, ob sich für sie Änderungen ergeben.
Quelle: BMI Rundschreiben Aktenzeichen: D5-31005/26#3 vom 25. September 2019

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