Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV) - Mindestaltersgrenzen passé
In einem aktuellen Brief an Bundesinnenminister Dr. Friedrich hat der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter diesen nach Veröffentlichung der Begründung zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 26. September 2012 (BVerwG 2 C 74.10 und 2 C 75.10) erneut zum schnellen Handeln aufgefordert. Bereits im Oktober hatte er den Minister nach Bekanntgabe des Urteils schriftlich darum gebeten, die Rechtskonformität der BPolLV durch die Rücknahme von Mindestaltersgrenzen und Dienstzeiten wieder herzustellen. Der Minister bat um Geduld und wollte zunächst die Begründung des Urteils abwarten.
Diese liegt nun vor und ist eindeutig.
"Es muss jetzt schnellstens sichergestellt werden, dass die Zulassung zum VAV und EAV sowohl für den "Begrenzten" als auch für den "Praxis-Aufstieg" ab sofort nicht mehr an das Lebensalter und die Dienstzeit gebunden wird. Kolleginnen und Kollegen, die alle anderen Kriterien erfüllen und sich entsprechend bewerben, dürfen nicht mehr aus Altersgründen abgelehnt werden" so Walter.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft sieht sich durch die klare Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestärkt, dass die BPolLV mit ihren Mindestaltersgrenzen für die verschiedenen Aufstiegsformen verfassungswidrige Elemente enthält und erwartet daher nun eine schnelle Korrektur durch den Minister.
Eine solche Korrektur sei auch im Sinne der Bundespolizei, weil nur so die Ablehnung von Zulassungsanträgen verhindert und bereits absehbare und für alle Seiten aufwendigen Klageverfahren vermieden werden können, unterstreicht der Polizeigewerkschafter seinen Appell.