13. Februar 2026

Ausbildung mittlerer Dienst – Zurück in die AFZ!

Lehrpersonal entlasten und fair behandeln

Die Durchführung der Ausbildung in den Aus- und Fortbildungszentren ist nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern auch eine strategische Entscheidung für eine starke und nachhaltige Polizeiausbildung – insbesondere mit Blick auf den neuen Ausbildungsplan.

Die derzeitige Auslagerung des zweiten Dienstjahres an Standorte der Bundesbereitschaftspolizei sollte eine organisatorische Übergangslösung darstellen, die aus fachlicher, wirtschaftlicher und personalpolitischer Sicht kritisch zu bewerten ist. Es ist daher sehr zu empfehlen, die vollständige Ausbildung des mittleren Dienstes wieder in den Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizei (AFZ) durchzuführen.  

Eine qualitativ hochwertige Ausbildung erfordert Einheitlichkeit, Durchgängigkeit und eine klare fachliche Steuerung. Diese Voraussetzungen können nachhaltig nur gewährleistet werden, wenn die gesamte Ausbildung organisatorisch und strukturell in den AFZ verankert ist. Dort liegen Dienst- und Fachaufsicht sowie die unmittelbare Anbindung an die Akademie. So wird sichergestellt, dass Lerninhalte bundesweit nach einheitlichen Standards vermittelt werden und eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Theorie, Praxis und Prüfungswesen erfolgt. Ausbildung ist eine Kernaufgabe der Bundespolizei und sollte daher strukturell gebündelt bleiben.

Neben qualitativen Gesichtspunkten sind auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Auslagerung verursacht zusätzliche Kosten für Unterbringung, Reisen und gegebenenfalls Trennungsgeld. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass in den AFZ ausreichende Unterkunftskapazitäten vorhanden sind, da die angestrebten Einstellungszahlen derzeit nicht vollständig erreicht werden.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft das eingesetzte Lehrpersonal. Mit Start zum 1. September 2026 bis Ende 2027 soll das Lehrpersonal vollständig aus den Aus- und Fortbildungszentren gestellt werden; eine weitere Unterstützung durch die Bundesbereitschaftspolizei erfolgt nicht mehr. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine vollständige Rückführung der Ausbildung in die AFZ nicht die konsequentere und nachhaltigere Lösung wäre – insbesondere im Hinblick auf den neuen Ausbildungsplan.

Die Verlagerung des zweiten Dienstjahres führt dazu, dass Lehrkräfte aus den AFZ an Auslagerungsstandorte abgeordnet werden. Dies bringt nicht nur organisatorische Veränderungen, sondern auch persönliche und soziale Belastungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit sich. Langfristig besteht die Gefahr, dass dadurch die Ausbildungsstandorte selbst geschwächt werden – nach dem Motto: „Gehen Sie dorthin, aber hier fehlen Sie.“

Besonders zu berücksichtigen ist, dass das zweite Dienstjahr überwiegend praktische Ausbildungsinhalte umfasst. Betroffen wäre daher insbesondere das Lehrpersonal, das über die notwendigen Qualifikationen verfügt, beispielsweise Polizeitrainerinnen und Polizeitrainer. Dadurch kann es zu einer unausgewogenen Belastungsverteilung innerhalb des Personalkörpers kommen. Eine transparente, nachvollziehbare und gerechte Auswahl des eingesetzten Lehrpersonals ist daher zwingend erforderlich.

Solange die Ausbildung noch ausgelagert ist, müssen klare Rahmenbedingungen gelten:

- Befristete Abordnungen

- Berücksichtigung der sozialen Situation

- Keine dienstlichen Nachteile

- Transparente, faire und möglichst freiwillige Auswahl

- Anerkennung und Wertschätzung besonderer Leistungsbereitschaft

- Keine Zwangsabordnungen

Die Durchführung der Ausbildung in den AFZ ist nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern auch eine strategische Entscheidung für eine starke, nachhaltige und faire Polizeiausbildung – insbesondere im Hinblick auf den neuen Ausbildungsplan. 

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