21. November 2012

Rezertifizierung der Fluggastkontrollkräfte: Luftsicherheitsassistenten der Bundespolizei brauchen endlich Klarheit

Gemäß der EU-Verordnung 185/2010 vom 03. März 2010 müssen alle zertifizierten Fluggastkontrollkräfte in Europa, welche Röntgenbildauswertungsgeräte bedienen, alle 3 Jahre rezertifiziert werden. Eine solche Rezertifizierung beinhaltet einen standardisierten Röntgenbildauswertungstest und eine Bewertung der Arbeitsleistung. Dieses Europäische Recht ist unmittelbar auch in Deutschland für alle anwendbar. Wer etwas anderes behauptet, sagt nicht die Wahrheit und führt die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bewusst in die Irre.
Eine ganz andere Frage ist aber, wie dieses Europäische Recht umgesetzt wird, denn dabei sind die nationalen Gesetze zu beachten, und hierzu gehört natürlich auch das Personalvertretungsgesetz!

Seit Inkrafttreten dieser Verordnung im Jahr 2010 hatte Deutschland Zeit genug, die Rezertifizierung der Fluggastkontrollkräfte für den Bereich der Bundespolizei in aller Ruhe vorzubereiten, die zuständigen Personalräte dabei in einem ordentlichen Verfahren auf allen Ebenen zu beteiligen und bei der vorgeschriebenen Umsetzung der EU-Vorgaben gemeinsam mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften Lösungen zu erarbeiten, die den Kolleginnen und Kollegen letztlich nicht zum Nachteil gereichen.

Aber erst zwei Jahre später, nämlich Anfang dieses Jahres wurde das Thema Rezertifizierung erstmals zum Gegenstand von konkreten Gesprächen zwischen Behörde und Personalrat.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat damals sofort öffentlich gefordert, dass allen Luftsicherheitsassistenten umgehend ein einheitliches Trainingssystem zur Verfügung gestellt werden muss, welches sie dazu befähigt, die beim Test abgebildeten Gegenstände zweifelsfrei und eindeutig erkennen zu können.
Die DPolG – Forderung wurde und wird immer noch auf unter dem Titel „Qualifizierung vor Rezertifizierung“ veröffentlicht!

Leider haben wir auf unsere Forderungen keine zufriedenstellende Reaktion erhalten, sondern es wurde von allen Seiten immer wieder nur beschwichtigt, dass alles schon laufen werde und die Tests ja auch gar kein Problem darstellen würden.

Dann zeigte sich aber bei Testläufen im ersten Halbjahr 2012, dass die ganze Sache doch nicht so einfach war, wie zuvor behauptet, denn die Masse der am Testlauf beteiligten Kolleginnen und Kollegen konnte die nach einem völlig anderem System erstellten Testbilder nicht erkennen, weil eben keine entsprechende Qualifizierung erfolgt ist.
Während dieser Testphase wurden einzelne Mitglieder des Bezirkspersonalrats beteiligt und zum Schutz der Beschäftigten wurden Vereinbarungen zwischen BPOLP und BPR getroffen, damit keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen während der Testphase gegen die an der Testphase teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen ergriffen werden.

Aber immer noch ohne, dass ein offizielles Beteiligungsverfahren eingeleitet worden ist, wurden nun zwischenzeitlich auch konkrete Umsetzungshinweise an die Bundespolizeidirektionen, an denen eigene Fluggastkontrollkräften der Bundespolizei ihren Dienst verrichten, versandt, damit die Fluggastkontrollkräfte mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen auf die Rezertifizierung vorbereitet werden. Bei zumindest einer BPOLD wurde dies offensichtlich auch als Startschuss für die sofortige Umsetzung verstanden und sogar ein entsprechender Termin für die Rezertifizierung festgelegt.

Demnach sollen die Fluggastkontrollkräfte nun im Röntgenbildauswertungstest 15 Bilder in 15 Minuten auswerten und die darin markierten Gegenstände zuordnen. Sollten die Fluggastkontrollkräfte den Röntgenbildauswertungstest nicht bestehen, haben sie die Möglichkeit, den Test innerhalb von 3 Monaten zu wiederholen. In einem weiteren Wiederholungstest sollen dann mindestens 30 Bilder erkannt werden müssen.

Und obwohl das Rezertifizierungsverfahren nun in einer Direktion konkret anzulaufen scheint, gibt es plötzlich schon wieder eine neue aktuelle Vereinbarung zwischen dem Bundespolizeipräsidium und dem Vorsitzenden des BPR vom 08.11.12 zum Schutze der Kolleginnen und Kollegen vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen in der Testphase, obwohl diese doch angeblich schon abgeschlossen sein sollte.

Spätestens durch diese Vereinbarung sind die Kolleginnen und Kollegen nun völlig verunsichert, denn im Umkehrschluss würde dies ja arbeitsrechtliche Maßnahmen im Wirkbetrieb der Rezertifizierung bedeuten, von denen bislang niemand weiß, wie diese denn aussehen sollen.
Bislang stehen somit weiterhin viele Fragen unbeantwortet im Raum:
Was passiert, wenn jemand die Rezertifizierung nicht besteht?
Wie wird der oder die Betroffene bis zur Wiederholungsprüfung eingesetzt?
Wie viele Nachprüfungen sind erlaubt?
Wo und in welchen Funktionen können die Betroffenen nach mehrmaligem Scheitern noch eingesetzt werden?
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben die Kolleginnen und Kollegen letztlich evt. zu befürchten?
Wir von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft verlangen deshalb endlich vollständige Transparenz und fordern die Behörde auf, nun umgehend das erforderliche offizielle personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren einzuleiten.

So lange das national vorgeschriebene personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren nicht abgeschlossen ist, darf es keine Umsetzung dieser für die Beschäftigten so einschneidenden EU-Richtlinien geben.

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