21. April 2018

„Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe“

Nicht nur der Bundesverband der deutschen Fluggesellschaften (BDF) verlangt eine Reform bei der Aufgabenwahrnehmung durch organisatorische Veränderungen und mehr Verantwortungsübernahme durch Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber, auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat sich nach der öffentlichen Kritik an der aktuellen Performance der Luftsicherheitskontrollen für ein Mitspracherecht der Flughafenbetreiber bei der Organisation der Luftsicherheitskontrollen ausgesprochen und ihre Erwartungshaltung an die Politik dazu in einem Forderungskatalog konkretisiert.

 
Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter fordert einen Systemwechsel in der Luftsicherheit bereits seit Jahren, warnt aber zugleich davor, dass ein berechtigtes Streben nach mehr Service, höherer Effizienz und Schnelligkeit bei den Luftsicherheitskontrollen bei gleichzeitiger Kostenreduzierung letztlich nicht zu Lasten der Sicherheit gehen darf. „Mehr Sicherheit kann nicht allein durch Effizienzsteigerung erreicht werden, sondern nur durch eine höhere Qualität bei Kontrolltechnik und Kontrollpersonal, was aber auch höhere Kosten verursachen kann, an denen sich der Staat im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung mehr als bisher zu beteiligen hat,“ so Walter.

Weltweit ist es unstrittig, dass Recruitment, Training und Supervising” insbesondere bei Sicherheitspersonal, das Kontrollen zur Terrorabwehr durchführt, in eine Hand gehört. Da es sich bei Luftsicherheitskontrollen, wie im Koalitionspapier klargestellt, um eine hoheitliche Aufgabe handelt, hat der Staat nicht nur die Verantwortung für die eingesetzte Kontrolltechnik, sondern auch das zur Terrorabwehr eingesetzte Kontrollpersonal.
Ernst G. Walter hat das derzeitige System der vertraglichen Inanspruchnahme von privaten Sicherheitsdienstleistern für die Durchführung rein hoheitlicher Luftsicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen bereits 2011 in seiner Antrittsrede anlässlich seiner ersten Wahl zum Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft öffentlich kritisiert. Er bezeichnet es inzwischen sogar als einen historischen Fehler, die Kontrollen zur Terrorabwehr, die zugleich auch einen direkten Eingriffscharakter gegenüber vielen Millionen Passagieren auf den Flughäfen darstellen, aus rein wirtschaftlicher Betrachtungsweise als „Dienstleistung“ einzuordnen. „Solange man hoheitliche Sicherheitskontrollen zur Terrorabwehr mit Dienstleistungen wie dem Reinigung von Gebäuden oder einem Pizzadienst auf eine Stufe stellt und solange die Einstellung von Kontrollkräften bei so manchen Sicherheitsfirmen vom Vorhandensein eines Ausbildungsgutscheins der Arbeitsagentur abhängig gemacht wird, muss man sich nicht über zu wenig oder ungeeignetes Personal in diesem Bereich wundern“, so Walter.

Der Polizeigewerkschaftschef mit langjähriger nationaler und internationaler Erfahrung im Bereich der Luftsicherheit begrüßt deshalb ausdrücklich, was im Koalitionsvertrag steht:
„Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe.
Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen.
Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.“
 Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat deshalb nun einen eigenen konzeptionellen Vorschlag zur Reform der Luftsicherheitskontrollen erarbeitet und schlägt der Politik damit einen Systemwechsel vor, der für alle Beteiligten eine win-win-Situation darstellen soll.

Die aktuellen Forderungen der ADV kommentiert Walter wie folgt:
 ADV: Sicherheit muss an oberster Stelle stehen. Gleichzeitig sind die Sicherheitskontrollen effektiv, wirtschaftlich effizient und passagierfreundlich zu gestalten.
Walter: Diese Forderung der ADV kann ich zu 100% unterschreiben. Die Sicherheit wird aber nicht an erster Stelle stehen, solange private Sicherheitsfirmen mit Luftsicherheitskontrollen Geld verdienen und Gewinne erzielen müssen.
ADV: Die Übernahme von der Auswahl und Steuerung des Kontrolldienstleisters durch denFlughafen muss möglich sein. Dazu muss es standortspezifische Lösungen geben.
Walter: Die Steuerung der Luftsicherheitskontrollen sollte künftig in der Tat direkt durch die Flughafenbetreiber erfolgen. Sie wissen am besten, wo, wann, wie viele Kontrollkräfte benötigt werden. Die Bundespolizei würde hierdurch an den großen deutschen Flughäfen nachhaltig von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet und könnte das hierdurch freiwerdende Personal in der Qualitätskontrolle einsetzen. Aber auch die Landesbehörden, die an der Mehrzahl der kleineren Verkehrsflughäfen die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen tragen, würden von einem solchen Verfahren profitieren. Die Auswahl, die Qualifikation und die direkte Aufsicht des Kontrollpersonals gehören jedoch in eine wie auch immer geartete staatliche Hand oder zumindest unter direkte staatliche Verantwortung. Dies kann allein mit vertraglich verpflichteten privaten und vorrangig gewinnorientiert arbeitenden Sicherheitsdienstleistern auf Dauer nicht erreicht werden.
ADV: Die Kontrollinfrastruktur ist in enger Abstimmung zwischen Flughäfen und den zuständigen Behörden auszurichten. Die Bedürfnisse der Passagiere müssen deutlich stärker berücksichtigt werden.
Walter: Auch dieser Forderung der ADV kann ich mich vollumfänglich anschließen. Mehr noch: Die Flughafenbetreiber sollten künftig allein darüber entscheiden, wo, wie viele Kontrollstellen eingerichtet und mit wieviel Kontrollpersonal betrieben werden. Die dazu erforderlichen Kontrollgeräte sollten weiterhin von der Behörde ausgesucht, geprüft, zertifiziert und zugelassen werden. Die zugelassene Technik könnte den Flughafenbetreibern dann entweder zu den ausgehandelten Beschaffungspreisen zur Verfügung gestellt und wie bisher über die Luftsicherheitsgebühren refinanziert, oder künftig von den Flughäfen im erforderlichen Umfang selbst eingekauft werden.
ADV: Die Auswahl von privaten Dienstleistern muss nach qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten erfolgen. Verträge müssen mehr Anreize zu hochwertiger und servicefreundlicher Arbeitsetzen.
Walter: In diesem Punkt widerspreche ich der ADV ausdrücklich, weil gerade die Auswahl von privaten Dienstleistern nach wirtschaftlichen Aspekten zu den Problemen und inakzeptablen Zuständen an unseren Flughäfen geführt hat, die wir alle zu recht beklagen. Hoheitliche Kontrollen von Personen in diesem hochsensiblen Sektor sollten deshalb auch nur von qualifizierten behördlichen Kontrollkräften, zumindest aber durch qualifiziertes Personal staatlich geführter Gesellschaften durchgeführt werden, wie dies bereits seit Jahren in Bayern mit Erfolg praktiziert wird.
ADV: Die Haftung für die hoheitliche Aufgabe der Luftsicherheit muss beim Staat verbleiben.
Walter: Diese Forderung ist absolut richtig, aber eigentlich auch selbstverständlich, da nach hoheitlichen Kontrollen Staatshaftung besteht. Diese Haftung kann wirklich seriös vom Staat aber nur dann übernommen werden, wenn dieser auch den direkten Einfluss auf die verwendete Kontrolltechnik und auf das eingesetzte Kontrollpersonal besitzt.

 

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