19. Februar 2019

Mehr Abschiebehaftplätze schaffen und zugleich den Strafvollzug stärken!

Der Bundesvorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, hat sich eindeutig hinter die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht gestellt.
Seehofers Vorschlag, künftig auch „besonders getrennte Bereiche in Justizvollzugsanstalten“ zur Durchführung der Abschiebehaft zu nutzen, wird von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ausdrücklich begrüßt und dürfte nach unserem Rechtsempfinden in dieser Form auch nicht gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sprechen.
Walter wies aber zugleich darauf hin, dass jetzt auf keinen Fall vergessen werden darf, parallel dazu das dort tätige Justizvollzugspersonal aufzustocken. Der Bundesvorsitzende mahnte: „Die Kolleginnen und Kollegen des Strafvollzugs brauchen bereits heute wesentlich mehr Personal zur Erfüllung ihrer in der Öffentlichkeit kaum gewürdigten schweren und extrem belastenden Arbeit. Die Schaffung von mehr Haftplätzen sowohl in den normalen Justizvollzugsanstalten sowie auch in den geplanten abgetrennten Einrichtungen zur Durchführung der Abschiebehaft erfordert deshalb eine entsprechende Einstellungsoffensive bei den Bediensteten des Strafvollzugs.“
Der Gewerkschaftschef lobte zudem die Absicht des BMI, die Behinderung der Durchsetzung von Abschiebungen durch Dritte künftig härter zu bestrafen. Walter sagte: „Es darf keinesfalls hingenommen werden, dass Störungen von Amtshandlungen mit dem Ziel der Verhinderung rechtsstaatlich angeordneter und gerichtlich überprüfter Maßnahmen ohne spürbare strafrechtliche Konsequenzen bleiben. Solche Behinderungen provozieren erfahrungsgemäß sehr häufig ein noch renitenteres und gewalttätiges Verhalten der Rückzuführenden und gefährden dadurch auch die Gesundheit unserer dabei eingesetzten Kolleginnen und Kollegen.“
Die meisten Rückführungen scheitern derzeit daran, dass sich abzuschiebende Personen am Tag ihrer vorgesehenen Rückführung dem Zugriff der zuständigen Behörden entziehen. Dies verursacht bei der Bundespolizei regelmäßig einen erheblichen und völlig überflüssigen Arbeits- und Personalaufwand, der auch die betroffenen Polizeikräfte in unverantwortlicher Weise zusätzlich belastet.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert daher erneut alle Verantwortlichen in der Politik dazu auf, endlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass insbesondere bereits zuvor straffällig gewordene Ausreisepflichtige, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie sich der Rückführung entziehen wollen, rechtzeitig, also schon Tage vor der beabsichtigten Maßnahme in Abschiebehaft oder -gewahrsam genommen werden können.

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