09. Juni 2026

Tarif

Mehr Freizeit durch neues Wahlmodell ‚Zeit statt Geld‘ – Was Tarifbeschäftigte jetzt wissen müssen

Mit dem Tarifabschluss 2025 wurde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein neues Wahlmodell „Zeit statt Geld“ vereinbart. Grundlage hierfür ist der neue § 29a TVöD. Ab dem Jahr 2027 erhalten Tarifbeschäftigte die Möglichkeit, einen Teil ihrer Jahressonderzahlung gegen zusätzliche freie Arbeitstage einzutauschen.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, sofern sie im jeweiligen Vorjahr mindestens für fünf Monate Anspruch auf die Jahressonderzahlung hatten. Für die Inanspruchnahme im Jahr 2027 muss die entsprechende Erklärung spätestens bis zum 1. September 2026 abgegeben werden. In den Folgejahren gilt jeweils der 1. September des Vorjahres als Stichtag.

Gewählt werden können bis zu drei zusätzliche freie Tage pro Kalenderjahr. Die Finanzierung erfolgt über eine entsprechende Kürzung der Jahressonderzahlung. Der Wert eines freien Tages richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe. In der Entgeltgruppe 5, Stufe 6 beträgt der Gegenwert eines zusätzlichen freien Tages beispielsweise rund 174 Euro.

Die Besonderheit des Modells: Wird ein gewählter freier Tag in Anspruch genommen, wird für diesen Tag Entgelt gezahlt. Das monatliche Bruttoeinkommen bleibt dadurch in dem Monat der Freistellung grundsätzlich unverändert. Lediglich die Jahressonderzahlung fällt zuvor entsprechend geringer aus.

Nicht genommene freie Tage verfallen nicht ersatzlos. Werden die beantragten Tage bis zum Jahresende nicht in Anspruch genommen, erfolgt eine finanzielle Rückabwicklung beziehungsweise Nachzahlung des entsprechenden Betrages. Eine Übertragung oder Ansparung der Tage für spätere Jahre ist jedoch ausgeschlossen.

Die erforderlichen Antragsformulare sind über das Intranet der Bundespolizei abrufbar. Beschäftigte sollten die Antragsfrist beachten und sich frühzeitig über die individuellen Auswirkungen des Wahlmodells informieren.

Mit dem Wahlmodell „Zeit statt Geld“ erhalten Beschäftigte künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Work-Life-Balance. Ob zusätzliche Freizeit oder die vollständige Auszahlung der Jahressonderzahlung attraktiver ist, kann damit individuell entschieden werden.

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