Verfassungswidrigkeit von Mindestaltersgrenzen und Mindestdienstzeiten. Minister antwortet der DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Auf die erneute Anfrage der DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat Innenminister Friedrich nun wegen der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit von Mindestaltersgrenzen und Mindestdienstzeiten angeordnet, Anträge auf Zulassung zum Aufstiegsverfahren jüngerer Kolleginnen und Kollegen bis zum Inkrafttreten einer neuen geänderten Rechtsgrundlage ruhen zu lassen.
In einem Antwortschreiben auf den Brief des Vorsitzenden Ernst G. Walter vom 15. Dezember 2012, in dem dieser den Minister erneut unter Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit von Mindestaltersgrenzen und Mindestdienstzeiten um eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundlagen gebeten hatte, teilt dieser nun mit, dass die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes wegen ihres grundsätzlichen Charakters zurzeit von der Dienstrechtsabteilung des BMI bewertet würden. Der Minister sei aber zuversichtlich, dass das BMI zügig zu einem entsprechenden Votum kommen wird.
Darüber hinaus informierte der Minister den Vorsitzenden darüber, dass die DPolG Eckpunkte für ein Personalentwicklungskonzept Einfluss in die Diskussion zur Erstellung des aktuellen PEK-Entwurfs für die Bundespolizei gefunden hätten.
Leider sieht man in dem vorliegenden Entwurf nicht genug davon. Insbesondere ist man im BMI scheinbar immer noch nicht bereit dazu, die von uns geforderten Qualifizierungsebenen von A 7 – A 11 und von A 9g – A 15 im Rahmen eines laufbahnübergreifenden Entwicklungsprozesses und der Anwendung des § 27 Bundeslaufbahnverordnung zur Regel werden zu lassen.
„Wir werden dies nicht auf sich beruhen lassen“, so Walter, „denn noch handelt es sich um nur um einen Entwurf, der unserer Meinung nach das Wort „Modernes Personalentwicklungskonzept“ noch lange nicht verdient.
Zu beiden Themen ist in Kürze deshalb nicht nur ein Gespräch mit dem Minister geplant. Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich im Jahr der Bundestagswahl natürlich auch zu intensiven Gesprächen mit den führenden Politikern der im Bundestag vertretenen Parteien treffen. „Diese werden wir dazu befragen, ob sie unsere Forderungen nach einer stärkeren Durchlässigkeit der Laufbahnen auch ohne langwierige und Ressourcen fressende Aufstiegsausbildungen unterstützen, um als echte Alternative zu immer weiteren befristeten Attraktivitätsprogrammen endlich eine grundsätzliche Veränderung durch auf Leistung und Erfahrung begründete Aufstiegsregelungen zu erreichen.“
Der Gewerkschaftschef ist davon überzeugt, dass sich die im mittleren und gehobenen Dienst vorhandenen Beförderungsengpässe auf Dauer nur durch den regelmäßigen Aufstieg leistungsstarker und erfahrener Kollegen in die nächst höhere Laufbahn auflösen lassen.